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Institutionelle BWL
Genossenschaftswesen
Grundlagen des Genossenschaftswesens
Ergebnisse pro Seite
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Grundlagen des Genossenschaftswesens
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 105 von 105
Subsidiarität
Der Katholischen Soziallehre entstammendes Prinzip, das auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abstellt. Nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw. einer kleinen Gruppe nicht ausreichen, Aufgaben zu lösen, sollen staatliche...
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BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
VWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsethik
) ,
VWL
(
Europa
) ,
Recht
(
Materielles Gemeinschaftsrecht
)
Genossenschaft
Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern. Die Genossenschaft ist damit seit Einführung der...
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BWL
(
Substanzbesteuerung
) ,
Recht
(
Genossenschaften
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person, die mit Satzungsunterzeichnung durch mind. drei Mitglieder (Genossenschaftsrechtsnovelle 2006) entstanden ist, jedoch erst die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Genossenschaftsregister erreicht. Für sie maßgebendes Gesetz ist das...
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Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
EDEKA
wurde nach schon existierenden Zusammenschlüssen selbstständiger Lebensmittelhändler 1907 in Leipzig mit der damaligen Abkürzug EdK für Einkaufsgenossenschaften deutscher Kolonialwaren- und Lebensmittel-Einzelhändler gegründet. Sie ist 2012 mit 4.500 EDEKA-Kaufleuten die an...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Satzung
Statut, Gesellschaftsvertrag; vertragliche Bestimmungen über die Verfassung von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften etc....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
Recht
(
Genossenschaften
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
)
Geschäftsanteil
1. GmbH: Ein entsprechend der Aktie (als Vergleich zur Situation bei der AG) bestehender Anteil des einzelnen GmbH-Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Er wird gebildet durch den Betrag der übernommenen Einlagen. 2. Genossenschaft:Geschäftsanteile sind die in der Satzung festgelegten...
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Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Rückvergütung
typische Form der Überschussverteilung an die Genossenschaftsmitglieder auf der Basis der Mitgliederumsätze mit dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Vorstand
Notwendiges Organ eines jeden Vereins (auch des nicht rechtsfähigen) und dessen gesetzlicher Vertreter. ...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
)
Preispolitik
alle Maßnahmen zur Beeinflussung von Preisen.Staatliche Preispolitik1. Ziele: Kontrolle und Festsetzung von Preisen mit der Absicht: (1) Das Preisniveau auf einigen Märkten oder auf sämtlichen Märkten zu bestimmen; (2) einem Preisauftrieb oder Preisverfall vorzubeugen und eine von dieser Seite...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
BWL
(
Preispolitik
) ,
VWL
(
Grundlagen der Prozesspolitik
)
Wohnungsgenossenschaft
Dabei handelt es sich um kooperative Wohnungsunternehmen (auch als Bauvereine, Baugenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Bau- und Sparvereine u.a. bezeichnet), die für ihre Mitgliederhaushalte im Wohn- und Immobilienbereich Aufgaben übernehmen, die diese aus ihrer wirtschaftlichen Situation heraus grundsätzlich zu erfüllen nicht in der Lage sind. ...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftsorgane
Eine eingetragene Genossenschaft (eG) muss drei Organe haben: Vorstand, Aufsichtsrat und General-/Vertreterversammlung. Leitungsorgan ist der Vorstand; der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ, die General- bzw. Vertreterversammlung kann als Parlament der Genossenschaft...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
REWE Group
Die Rewe Group ist ein Handels- und Dienstleistungskonzern mit genossenschaftlichen Strukturen und Firmensitz in Köln. Rewe wurde 1927 als Revisionsverband Westkauf-Genossenschaften gegründet und ist gegenwärtig eine der größten Handels- und Dienstleistungsgruppen in Deutschland und Europa....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Kreditgenossenschaft
Kreditgenossenschaften sind neben Privatbanken und Sparkassen eine wichtige Bankengruppe in Deutschland. Als Selbsthilfeorganisationen des gewerblichen und landwirtschaftlichen Mittelstandes stand ursprünglich die Kreditvergabe für die Mitglieder als Förderungsleistung im Vordergrund. Heute sind...
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BWL
(
Bankenstruktur
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Haftsumme
Es handelt sich um einen spezifischen gesetzlichen Terminus technicus des Genossenschaftsrechts, vgl. insbesondere die Legaldefinition in § 6 Nr. 3. und die §§ 119 ff. GenG. Der Begriff wird im allg. Sprachgebrauch auch auf andere, ähnliche Fälle angewandt, obwohl das Gesetz selbst ihn dort...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Einkaufsgenossenschaft
Genossenschaftlich organisiertes Beschaffungsunternehmen...
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BWL
(
Handelsbetriebslehre
) ,
BWL
(
Vertriebspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Ehrenamt
Begriff: a) Im juristischen/verwaltungsbezogenen Kontext: unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderates etc. b) Im weiten gesellschaftlichen Kontext:...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
BWL
(
Grundlagen des Nonprofit Managements
)
Genossenschaftsgesetz (GenG)
weist Regelungen auf, die gewährleisten, dass das grundsätzliche Unternehmensziel der Förderung der Mitglieder Maßstab für das Genossenschaftsmanagement bleibt. Nachdem schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, v.a. in Preußen, Genossenschaftsgesetze eingeführt wurden, kam es 1889...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftswesen
Umfassender Begriff für die Genossenschaftsunternehmen und alle damit verbundenen Verbände bzw. Institutionen in Deutschland. Auch die darauf aufbauende wissenschaftliche Disziplin wird sowohl als Genossenschaftslehre als auch als Genossenschaftswesen bezeichnet. Das moderne deutsche...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftsinsolvenz
1. Genossenschaftsinsolvenz (§§ 98-118 Genossenschaftsgesetz) tritt ein: (1) Bei Zahlungsunfähigkeit, (2) bei Genossenschaften mit Nachschusspflicht im Fall der Überschuldung, wenn diese ein Viertel des Gesamtbetrages der Haftsumme aller Genossen übersteigt, (3) bei Genossenschaften ohne...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Agrargenossenschaften
sind im Bereich der Agrarwirtschaft Nachfolgeorganisationen der ca. 4.500 Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) in der DDR und kommen somit ausschließlich in Ostdeutschland vor. Im Jahre 2011 umfasste die Gruppe der Agrargenossenschaften 844 Unternehmen, v.a. mit...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
gemeinnützige Wohnungsunternehmen
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die direkt oder indirekt gemeinnützige Unternehmenszwecke erfüllen. Dazu gehören kommunale Wohnungsunternehmen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen zu versorgen bzw. Genossenschaften, die indirekt...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Geschäftsguthaben
Höhe der Einlagen, die Mitglieder von Genossenschaften durch Einzahlung oder Zuschreibung von Gewinnanteilen auf ihren Geschäftsanteil geleistet haben. Da Geschäftsguthaben bei Beendigung der Mitgliedschaft der Genossenschaft entzogen werden, verändert sich die Größe des Eigenkapitals bei...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Produktivgenossenschaft
1. Begriff: Jene Selbsthilfeeinrichtungen, deren Mitglieder keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb unterhalten (im Gegensatz zur Produktionsgenossenschaft), jedoch am Kapital und der Leitung des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebes beteiligt sind und im Sinne einer Arbeitssteuerung dispositive...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Solidarität
Genossenschaftswesen Prinzip der Unternehmensführung in Genossenschaften, das unterschiedlich ausgelegt wird. Zum einen ist die Solidarität als Wesensmerkmal der Genossenschaft als Gemeinschaftsverpflichtung und -haftung in der Weise zu sehen, dass jeder Einzelne für das...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
VWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsethik
)
Haftung in Genossenschaften
Die Haftung der Mitglieder von Genossenschaften für Verluste (Nachschusspflicht) ist je nach der satzungsmäßigen Regelung unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe oder ausgeschlossen. Für die meisten Genossenschaften in Deutschland besteht eine beschränkte Nachschusspflicht....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
sind die in § 1 I Genossenschaftsgesetz (GenG) genannten genossenschaftlichen Grundformen, die durch die Gesetzesnovelle vom 18.8.2006 durch sog. Idealgenossenschaften erweitert wurden. Erwerbsgenossenschaften sind auf die wirtschaftliche Förderung natürlicher und juristischer Mitglieder...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Produktionsgenossenschaft
auch als Verwertungsgenossenschaft bezeichnet, führt die Be- oder Verarbeitung und zumeist auch Vermarktung von Rohstoffen durch, die ihr von ihren Mitgliedern (z.B. Landwirte, Handwerker, Winzer) angeliefert wird. Verwertungsgenossenschaften sind ergänzungswirtschaftliche Institutionen der...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Bezugs- und Absatzgenossenschaft
Bezugs- und Absatzgenossenschaften sind Warengenossenschaften, deren Mitglieder (Landwirte, Einzelhändler, Handwerker) sowohl die Beschaffungs- als auch die Absatzfunktion voll oder weitgehend ausgegliedert und dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb übertragen haben. Man unterscheidet verschiedene Arten....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Vertreterversammlung
1. Bei Genossenschaften mit einem Mitgliederbestand von über 1.500 kann die Satzung festlegen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder besteht. Diese Vertreterversammlung hat aus mind. 50 Personen zu bestehen. Sozialversicherung: Selbstverwaltungsorgan der Sozialversicherungsträger (Versicherungsträger)....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
Recht
(
Genossenschaften
)
Zentralbank
BankwesenEigenständige staatliche Institution, die mit der Wahrung der Aufgaben der Geldpolitik betraut ist und über ein Emmissionsmonopol verfügt. In den einzelnen Ländern gibt es verschiedene Grade der Unabhängigkeit der Zentralbank und unterschiedliche Aufteilungen der geldpolitischen...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
VWL
(
Grundlagen der Prozesspolitik
)
Mitgliedschaft in der Genossenschaft
1. Erwerb der Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch (1) Unterzeichnung der Gründungssatzung, (2) eine schriftliche Beitrittserklärung, (3) durch Vererbung, wodurch sich satzungsgemäß die Regelung ergeben kann, dass die vererbte Mitgliedschaft mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
genossenschaftlicher Finanzverbund
Geplante und auf Dauer angelegte freiwillige Kooperation von rechtlich und ökonomisch eigenständigen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen des Genossenschaftssektors, die finanziell und personell verflochten sind und die ihre Leistungen direkt oder bei den Partnern am Markt...
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BWL
(
Bankenstruktur
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Europäische Genossenschaft (SCE)
(Societas Cooperativa Europaea); erlangte nach der am 21.8.2003 in Kraft getretenen Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) durch das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Ausführungsgesetz im August 2006 Gesetzeskraft. Sie ist eine supranationale Rechtsform, die neben...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Konsumgenossenschaft
Verbrauchergenossenschaft, die ihren Mitgliedern durch Großeinkauf, ggf. auch durch eigene Fertigung, preisgünstige Konsumgüter beschafft. Ursprünglich nur Lebensmittel, später Ausdehnung auf Gebrauchsgegenstände wie Textilien, Schuhe, Haushaltswaren und Möbel, auch auf eigene...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
landwirtschaftliche Genossenschaften
Genossenschaften, die als Beschaffungs-, Dienstleistungs- und Verwertungsgenossenschaften der Landwirte auftreten. Dazu gehören auch die ländlichen Raiffeisenbanken, obwohl diese ihre Bankleistungen nicht mehr primär auf die Landwirtschaft ausrichten. Zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftsdividende
Anteil am Genossenschaftsgewinn, der an die Mitglieder ausgeschüttet wird. Sie wird grundsätzlich in Form eines bestimmten Prozentsatzes auf das Geschäftsguthaben bezogen, wobei die General-/Vertreterversammlung im Rahmen ihrer Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses einen...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Nebenamtlichkeit in Genossenschaften
vorhanden, wenn ein Amt in der Genossenschaft gegen Entgelt im Nebenberuf ausgeübt wird. Nebenamtliche Vorstandsmitglieder sind wie Mitglieder des Vorstandes, die hauptamtlich tätig sind, einzustufen. Sie unterscheiden sich von diesen nur im Hinblick auf den zeitlichen Umfang ihrer...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Regionalprinzip
der Genossenschaften beinhaltet, dass deren Geschäftstätigkeit im Zweckgeschäft auf die in einer bestimmten Region wirtschaftenden bzw. lebenden Mitglieder ausgerichtet ist. Dieser Grundsatz der Ortsverbundenheit hatte bereits bei Raiffeisen eine hohe Bedeutung. Das Regionalprinzip bewirkt ohne...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftsregister
das beim zuständigen Amtsgericht elektronisch geführte Register (vgl. auch Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), in dem ein Nachweis über die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft gegenüber der Öffentlichkeit erfolgt (vgl....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
öffentlich-rechtliche Genossenschaften
treten in jenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sektoren auf, in denen Funktionen zu erfüllen sind, die einerseits dem unmittelbaren Nutzen der Allgemeinheit dienen und andererseits im Interesse des einzelnen Genossenschaftsmitgliedes liegen. Sie haben Wesenselemente, die im Widerspruch zu...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
mit Sitz in Frankfurt am Main ist als Spitzeninstitut der deutschen Genossenschaftsbanken die Nachfolgeeinrichtung der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse (gegründet 1895), der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse (1932), der Deutschen Genossenschaftskasse (1949) und der DG-Bank (1975). Sie...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Versicherungsgenossenschaften
Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jh. v.a. von Raiffeisen begründete Einrichtungen, die eine wirtschaftliche Existenzsicherung des Einzelnen durch Selbsthilfe als Ziel hatten. Es ergab sich somit von Anfang an eine Übereinstimmung zwischen versicherungswirtschaftlichen Grundsätzen und der...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Personalitätsprinzip
legt fest, dass die Organisationsstruktur von Genossenschaften stark auf die Personenvereinigung ausgerichtet ist. Dies drückt sich wie folgt aus: Gleichheit des Stimmrechts der Genossenschaftsmitglieder, offene Mitgliedschaft, Mindestzahl von drei Personen als Träger der Genossenschaft; die...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftsgewinn
in Genossenschaften ein kontrovers diskutiertes Thema. Bisweilen wurde aus ordnungspolitischen Gründen die Vorstellung vertreten, dass Gewinne in Genossenschaften nicht entstehen sollten, sondern diese lediglich eine Kostendeckung anzustreben hätten. § 19 GenG geht von dem allg. ...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Förderungsauftrag
Die Förderung der Mitglieder ist das zentrale Wesensprinzip und das höchste Unternehmensziel der Genossenschaft. Das Genossenschaftsmanagement hat im Rahmen der Rechtsform der eG nicht die Möglichkeit, den Grundzweck der Förderung außer Acht zu lassen. Die Nutzenstiftung der Mitglieder in...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Prüfungsverband
Verband, dem das Prüfungsrecht übertragen worden ist. 1. Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Verband, dem das Prüfungsrecht über die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Genossenschaft verliehen ist (§ 54 GenG). Er soll die Rechtsform des...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
Recht
(
Genossenschaften
) ,
BWL
(
Wirtschaftsprüfung
)
Dienstleistungsgenossenschaften
Genossenschaften, die originäre und komplementäre Dienstleistungen für ihre Mitglieder (Betriebe und Haushalte) erbringen. Bei einer originären Dienstleistung wird nur diese ohne ergänzende Leistungszugabe bzw. Verbindung zu einem vermittelten Produkt erbracht, während eine komplementäre...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Raiffeisen
Friedrich Wilhelm, 1818–1888. 1845 Bürgermeister von Weyerbusch (Westerwald), 1848 von Flammersfeld und 1852 von Heddesdorf bei Neuwied, gründete in diesen Orten 1847, 1848 und 1854 Wohltätigkeitsvereine, die als Vorläufer der auf reiner Selbsthilfe aufbauenden landwirtschaftliche...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Nichtmitgliedergeschäfte
der genossenschaftlichen Geschäftsbetriebe haben in vielen Genossenschaftssparten (v.a. bei Kreditgenossenschaften) stark an Bedeutung gewonnen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das Ziel der Genossenschaften die Förderung der Mitglieder ist und deswegen das Nichtmitgliedergeschäft...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Hauptgenossenschaft
regionale genossenschaftliche Warenzentrale, deren geschäftlicher Schwerpunkt im Handel mit Investitionsgütern und Betriebsmitteln für die Landwirtschaft, im Absatz bestimmter pflanzlicher Erzeugnisse, Mineralstoffe und Baustoffe aller Art sowie in einem vielseitigen Angebot für Haus und Garten...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Primärstufe
umfasst die Primär- oder Einzelgenossenschaften und bildet die tragende Säule der genossenschaftlichen Organisation. Die Primärgenossenschaften im klassischen Sinne sind die Orts- bzw. Lokalgenossenschaften, etwa die Volksbank oder Wohnungsgenossenschaft in einer Stadt. Bei landwirtschaftlichen...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Raiffeisenbanken
ländliche Kreditgenossenschaften (Spar- und Darlehnsvereine); Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Anfänge auf Raiffeisen zurückgehen. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Volksbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband der Deutschen...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
Förderungsgenossenschaft
kooperative Selbsthilfeeinrichtung selbstständiger Mitgliederwirtschaften (Haushalte und Unternehmen), welche das Ziel verfolgt, über den genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb Leistungen auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten zu erzielen, die sie als Einzelwirtschaft nicht erreichen kann....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Sekundärgenossenschaften
freiwillige Zusammenschlüsse von Primärgenossenschaften in Zentral- oder Hauptgenossenschaften (Primärstufe). Sie sind aus den gleichen Ursachen wie die Primärgenossenschaften entstanden und treten sowohl in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG), als auch in der einer...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
ist der Spitzenverband und die Dachorganisation der ehemals gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in Deutschland, mit Sitz in Berlin. Er ist der Verband der Verbände, da seine Mitglieder die 15 Regionalverbände sind, in denen sich rund 3.000 Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Der BVR mit Sitz in Berlin ist der Spitzenverband der deutschen Kreditgenossenschaften bzw. Genossenschaftsbanken. Ihm sind weiterhin die Unternehmen des genossenschaftlichen Finanzverbundes angeschlossen. Nach der genossenschaftlichen Tradition erfolgt die Willensbildung in Entscheidungsorganen...
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BWL
(
Bankenstruktur
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
BWL
(
Märkte, Instrumente, Verbände
)
Zentralgenossenschaft
regionaler oder überregionaler Zusammenschluss von Einzelgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Durchführung von Warengeschäften (Einkaufszentrale oder Absatzzentrale, Hauptgenossenschaft) oder zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Genossenschaften und Kreditgewährung an diese mit...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Doppelnatur der Genossenschaften
ist in der Genossenschaftstheorie eine spezifische Charakterisierung der Genossenschaft. Nach G. Draheim (1955) wird ihr Wesen im Sinne einer Doppelnatur bestimmt; einerseits ist sie eine freiwillige Personenvereinigung im Sinne einer soziologischen Gruppe und andererseits ein von dieser Gruppe...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Volksbanken
städtische/ gewerbliche Kreditgenossenschaften (Vorschussvereine). Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Entstehung eng mit Schulze-Delitzsch verbunden ist. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Raiffeisenbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG)
Kooperationen von Gütertransportunternehmen und Spediteuren sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen, die Personenbeförderung durchführen. 1. Die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG) i.e.S. ist eine Kooperation im Straßengüterverkehr, die Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen des...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.
mit Sitz in Berlin ist die Spitzenorganisation mittelständischer Kooperationen aus Handel, Handwerk und dem Dienstleistungsbereich. In ihm sind 2011 rund 320 Verbundgruppen mit rund 230.000 Mittelstandsunternehmen in 6 Landesverbänden vertreten. Der ZGV entstand 1992 durch Fusion des...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Internationaler Genossenschaftsbund (IGB)
wurde 1895 in London gegründet und ist die erste internationale Kooperation von nationalen Genossenschaftsverbänden und Genossenschaften. Er hatte zunächst eine konsumgenossenschaftliche Ausrichtung; gegenwärtig sind im IGB alle Genossenschaftssparten vertreten, wobei ein Kriterium der...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftsverbände
1. Begriff: Genossenschaftsverbände haben die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Neben den Verbänden des ländlichen und gewerblichen Genossenschaftswesens (DGRV) steht das wohnungsgenossenschaftliche Verbandswesen (GdW) und der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) in Hamburg;...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Schulze-Delitzsch
Hermann, 1808–1883, Patrimonialrichter, Abgeordneter des preußischen Landtags, nach 1848 freie Betätigung in Delitzsch; Begründer vor allem der gewerblichen Genossenschaften in Deutschland. Schulze-Delitzsch trat für das Selbsthilfeprinzip ein und lehnte Staatshilfe strikt ab; er hat das...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)
Spitzenverband der ländlichen und gewerblichen Genossenschaften in Deutschland, der durch die Zusammenführung beider Genossenschaftsorganisationen 1972 entstanden ist. 1. Organisation: Er ist der Dachverband der vier Bundesverbände (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Warenhandelsgenossenschaften
Genossenschaften, die für ihre Mitglieder (Einzelhändler, Großhändler, Handwerker u.a.) die Handelsfunktionen der Beschaffung, der Lagerung und des Absatzes wahrnehmen. Sie sind Bezugs- und Absatzgenossenschaften, welche grundsätzlich die allg. Handelsfunktionen (Informations-, Beratungs-,...
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(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
)
Vieh- und Fleischwirtschaft, genossenschaftliche
besteht bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland und tritt in unterschiedlichen Geschäftsbereichen auf regionalen, dem nationalen und internationalen Märkten auf. 1. Bedeutung: Es bestanden nach einem starken Konzentrationsprozess (2011) 99 genossenschaftliche Unternehmen der...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaftslehre
wissenschaftliche Disziplin und Prüfungsfach an deutschsprachigen Hochschulen. Oft traditionell auch als Genossenschaftswesen bezeichnet. Als Sondergebiet konzentriert sich die Genossenschaftslehre auf die Organisation der Genossenschaftsunternehmung unter Anwendung von Methoden der Betriebs- und...
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(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
EDEKABANK AG
zentrales Finanzierungsinstitut der EDEKA-Handelsgruppe mit Sitz in Hamburg. Sie führt alle Bankgeschäfte im Sinn einer Universalbank auch außerhalb des EDEKA-Bereichs durch, wobei ihre Haupttätigkeit in der Finanzierung von Investitionen bei Mitgliedern und Geschäftsbetrieben der EDEKA-Gruppe sowie der Förderung von Existenzgründern liegt. ...
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(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)
Gegründet 1971 mit Sitz in Bonn ist der DRV die Dachorganisation der Genossenschaften der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland. Zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. und dem Zentralverband deutscher...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Tertiärgenossenschaften
die Spitzeninstitute des genossenschaftlichen Verbundes, die im Rahmen des zwei- bzw. dreistufigen Aufbaus der Genossenschaftsorganisation auf Bundesebene tätig sind. Tertiärgenossenschaften haben im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen Konzernzentralen gegenüber den Sekundärgenossenschaften...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Pflichtbeteiligung
kann nach § 7a II GenG durch die Satzung in dem Sinne bestimmt werden, dass die Genossenschaftsmitglieder sich mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligen müssen. Diese Regelung kann für alle Mitglieder gleich sein oder gemäß einer Staffelbeteiligung sich nach bestimmten Bezugsgrößen (Anzahl der angemieteten Räume in einer Wohnungsgenossenschaft, Ablieferungsmenge von Milch u.a.) richten. ...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Genossenschaften Freier Berufe
mit steigender Bedeutung des Dienstleistungssektors und der Zahl der freiberuflich Selbstständigen haben Genossenschaften Freier Berufe an Bedeutung gewonnen. Die Kooperation einzelner Freiberuflicher zu einem gemeinsamen Leistungsangebot im Sinn einer Berufsausübungsgenossenschaft - identisch mit...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
latente Genossenschaften
Genossenschaft in einer anderen Rechtsform als der eingetragenen Genossenschaft (eG), bei der sich die typisch genossenschaftlichen Unternehmenscharakteristika hinter einer Unternehmensform verbergen, die nach außen hin einen genossenschaftlichen Rechtsinhalt nicht erkennen lässt. Es handelt sich...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Universalgenossenschaft
Allfunktionsgenossenschaft, deckt im Extremfall alle Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen bzw. der Mitgliedshaushalte ab. Die Idee dieser Allzweckgenossenschaft geht vor allem auf Raiffeisen zurück, der die Vorstellung hatte, dass alle wirtschaftlichen Aktivitäten der Mitglieder in den...
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(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
landwirtschaftliche Produktivgenossenschaften
Agrargenossenschaften, Produktivgenossenschaften. ...
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(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Raiffeisengenossenschaften
Kreditgenossenschaften, Hauptgenossenschaften, Bezugs- und Absatzgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Raiffeisenbanken....
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(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank)
DZ Bank AG (Deutsche Zentralgenossenschaftsbank). ...
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(
Bankenstruktur
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Mitgliederförderung
Förderungsauftrag, Förderungsgenossenschaft. ...
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(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Verbandsprüfung
Genossenschaftsverbände, Prüfungsverband. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Spardabanken
Kreditgenossenschaften. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Bankenstruktur
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Überschuss
Genossenschaftsgewinn. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Warenrückvergütung
Rückvergütung. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Absatzgenossenschaft
Bezugs- und Absatzgenossenschaft....
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Handelsbetriebslehre
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Baugenossenschaft
Wohnungsgenossenschaft. ...
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Finanzverbund
genossenschaftlicher Finanzverbund, Sparkassen-Finanzgruppe. ...
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Bankenstruktur
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Full-Service-Genossenschaften
Bezugs- und Absatzgenossenschaften. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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genossenschaftlicher Prüfungsverband
Prüfungsverband. ...
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Wirtschaftsprüfung
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genossenschaftlicher Verbund
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Genossenschaftsbank
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Genossenschaftsprüfung
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenschaften
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
landwirtschaftliche Genossenschaften. ...
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Molkereigenossenschaften
Produktionsgenossenschaften. ...
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Revisionsverbände
Prüfungsverband. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Selbsthilfeunternehmen
Genossenschaft. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Selbstorganschaft
Genossenschaftswesen. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Spar- und Darlehenskasse
Kreditgenossenschaften. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Staffelbeteiligung
Pflichtbeteiligung. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Statut
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Recht
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Allgemeines
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Verbundunternehmen
genossenschaftlicher Finanzverbund. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Vermietungsgenossenschaften
Wohnungsgenossenschaften. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Verwertungsgenossenschaft
Produktionsgenossenschaften. ...
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Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
Dienstleistungsgenossenschaften. ...
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Grundlagen des Genossenschaftswesens
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Winzergenossenschaften
Produktionsgenossenschaften. ...
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