Koalition
Organisation: Zeitlich begrenzter Zusammenschluss von mind. zwei Personen oder Gruppen, die gemeinsam ihre in Verhandlungsprozessen zum Ausgleich gebrachten Interessen zu erreichen versuchen. Arbeitsrecht: Vereinigungen von Arbeitnehmern oder -gebern zur Wahrung ihrer Interessen bei der Gestaltung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Spieltheorie: kooperative Spieltheorie....
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VWL (Spieltheorie),BWL (Grundlagen und Funktionen der Organisation ),Recht (Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht)