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Recht
Privatrecht
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
Ergebnisse pro Seite
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Schuldrecht, Allgemeiner Teil
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 192 von 192
Sicherungsübereignung
Dinglicher Vertrag, durch den der Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld (vgl. allgemein Sicherungsgeschäfte) das Eigentum an einer beweglichen Sache oder an einer Sachgesamtheit (z.B. Warenlager) mittels Besitzkonstituts überträgt. Zu Grunde liegt eine schuldrechtliche...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Sie werden von einer Vertragspartei einseitig gestellt und bedürfen daher einer bes. Kontrolle, um ihren Missbrauch zu verhindern....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Fahrlässigkeit
I. Zivilrecht: Außerachtlassen der im Verkehr objektiv erforderlichen Sorgfalt. II. Strafrecht: Die nichtgewollte Verwirklichung eines Straftatbestandes, falls damit der Täter die ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat und den nach dem Gesetz erforderlichen Erfolg hätte...
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Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Vorsatz
Zivilrecht: Bewusstes Herbeiführen oder Vereiteln eines Erfolges. Strafrecht: Vorsatz ist Wissen und Wollen der Verwirklichung der Tatumstände, die zu einem Straftatbestand gehören. ...
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Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Erfüllungsort
Leistungsort; Ort, an dem die Schuld zu erfüllen ist, im Zweifel Wohnsitz bzw. gewerbliche Niederlassung des Schuldners bei Entstehung der Schuld (§ 269 BGB); vgl. Holschuld. Bei gegenseitigen Verträgen (z.B. Kauf) kann Erfüllungsort für beide Teile verschieden sein. Übernimmt Schuldner...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Leistung
I. Betriebswirtschaftslehre: Das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses. II. Zivilrecht: I.e.S.: Handlung oder Unterlassung, zu der der Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist. I.w.S.: Leistungsgegenstand, z.B. die zu übereignende Sache selbst. III. Umsatzsteuerrecht: Der Oberbegriff für Lieferung und sonstige Leistungen....
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BWL
(
Internes Rechnungswesen
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Forderungsabtretung
Abtretung, jur. Fachjargon: Zession, Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (auch "Zedent" genannt) per Vertrag auf einen neuen Gläubiger ("Zessionar"). Es handelt sich um eine sog. Legaldefinition, also eine vom Gesetzgeber selbst angebotene bzw. angeordnete Definition, vgl. § 398 S. 1 BGB. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Obligo
im allg. Sprachgebrauch Begriff für Haftung, Verbindlichkeiten, Gewähr. Im Finanzwesen wird der Begriff für die gesamten Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens verwendet. Im Wechselgeschäft kann ein Indossant mit dem Zusatz „ohne obligo“ beim Indossament die Haftung gegenüber...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Schlechtleistung
Schlechterfüllung. 1. Begriff: Fall der Leistungsstörungen und Pflichtverletzung, bei dem der Schuldner die fällige Leistung nicht wie geschuldet erbringt (z.B. unsachgemäße Unternehmensberatung, unzureichende Verpackung führt zur Beschädigung der verkauften Ware, Mängel beim Kauf- oder...
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
höhere Gewalt
auch Force Majeure, Acts of God ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Annahmeverzug
Nichtannahme der ordnungsgemäß angebotenen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (§§ 293, 194 BGB). Der Arbeitnehmer behält seinen Lohnanspruch, ohne nacharbeiten zu müssen; er muss sich aber anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Arbeitsleistung aufgrund anderweitiger Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Pflichtverletzung
Nichteinhaltung einer in einem - in der Regel vertraglichen - Schuldverhältnis bestehenden Pflicht durch den Schuldner. Der Schuldner bietet seinem Gläubiger nicht das, wozu er ihm gegenüber verpflichtet ist. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Das ergibt sich aus der zentralen Haftungsvorschrift des § 280 Abs. 1 BGB. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zinsen
1. Volkswirtschaftslehre: Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch Mieten und Pacht gelegentlich als Zinsen angesehen. 2. Bankwesen: a) Aktiv- oder Sollzinsen: Zinsen, die die Bank erhält, also der Kunde zu zahlen hat. b) Passiv- oder Habenzinsen: Zinsen, die...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Einlagengeschäft
) ,
BWL
(
Internes Rechnungswesen
) ,
VWL
(
Grundlagen der Prozesspolitik
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Schadensersatz
Ausgleich des Schadens (Interesse), der einem anderen durch einen vom Ersatzpflichtigen zu vertretenden Umstand erwachsen ist. Eine Schadensersatzpflicht kann sich u.a. sowohl aus einem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag (Pflichtverletzung), bes. bei gegenseitigen Verträgen, als auch aus...
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Recht
(
Urheberrecht, Verlagsrecht
) ,
Recht
(
Markenrecht
) ,
Recht
(
Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Gattungsschuld
Schuld, die auf Leistung einer nur der Gattung nach (nach allg. Merkmalen) bestimmten Sache gerichtet ist. I.d.R. hat der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte zu liefern (§ 243 BGB). Das Schuldverhältnis beschränkt sich bei der Gattungsschuld auf eine bestimmte Sache von dem Zeitpunkt...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zedent
allgemein: derjenige, der im Rahmen einer Zession eine Forderung (bzw. ein Recht) abtritt. Im Kreditgeschäft ist der Zedent der Kreditnehmer (Altgläubiger), der eine Forderung als Kreditsicherheit an den Kreditgeber (Neugläubiger) abtritt; im Versicherungswesen ist der Zedent der Erstversicherer...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Schuldverhältnis
Im Sinn des Bürgerlichen Rechts das zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehende Rechtsverhältnis, kraft dessen die eine Person von der anderen Person (oder beide gegenseitig voneinander) eine Leistung fordern kann. Das Schuldverhältnis bildet so die Grundlage für eine sog....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe ist ein auf Zahlung einer Geldsumme gerichtetes Druckmittel, um einen Schuldner zur Vertragstreue anzuhalten. Sie steht abseits der gesetzlichen Rechte für Vertragsbruch und muss daher vertraglich vereinbart werden....
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
stille Zession
stille Forderungsabtretung; Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u.a. bei Sicherungsabtretung an Banken. Die stille Zession birgt die Gefahr, dass der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der stillen Zession an den zweiten Zessionar leistet und damit befreit wird (§ 408 BGB). Vgl. auch Globalabtretung, Mantelzession....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Gläubiger
Kreditor; derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner (Debitor) eine Leistung zu fordern berechtigt ist (§ 241 BGB). Bei allen Kaufverträgen ist der Verkäufer Gläubiger des Käufers hinsichtlich des Kaufpreises, Schuldner in Bezug auf die Lieferung der Ware. Gläubiger im Mahnverfahren: Antragsteller....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Gleitpreisklausel
Preisgleitklausel; Klausel in Kaufverträgen, mit der die Preisfestsetzung entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder spätere Abänderung des vereinbarten Preises vorbehalten wird. Gleitpreisklausel wird angewandt v.a. bei größeren Objekten mit längeren Lieferfristen, um die...
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BWL
(
Preispolitik
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Gesamtschuldner
1. Bürgerliches Recht/Handelsrecht: Schuldner, die für eine Schuld in der Weise haften, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. 2. Steuerrecht: Die Konstruktion der Gesamtschuld wurde im Wesentlichen...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Rückgriff
Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. Der Rückgriff reicht ein Haftungsrisiko an dritte Personen weiter....
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Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldnerverzug
Der Schuldner gerät in Schuldnerverzug, wenn er nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht leistet....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schutzpflicht
Rücksichtnahmepflicht. 1. Pflicht zur Rücksichtnahme auf die gegenwärtigen Rechtsgüter und Interessen der jeweils anderen Partei eines Schuldverhältnisses (§ 241 II BGB), z.B. bei Malerarbeiten die Pflicht, nicht die Einrichtungsgegenstände zu beschädigen, oder beim Verkaufsgespräch...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Erlass
1. Öffentliches Recht: Anordnung einer höheren Behörde an eine ihr untergeordnete Dienststelle, die die innere Ordnung der Behörde oder das sachliche Verwaltungshandeln betrifft. 2. Bürgerliches Recht: Forderungserlass, nur durch Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger (§ 397 BGB), anders...
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Recht
(
Verwaltungsverfahren
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Verzugsschaden
1. Schaden, den ein Gläubiger aufgrund des Schuldnerverzugs erleidet. Der Verzugsschaden ist vom Schuldner zu ersetzen (§§ 280 II, 286 BGB); z.B. auch über die Verzugszinsen etwa hinausgehende Zinsen, die der Gläubiger wegen Inanspruchnahme von Bankkredit entrichten muss, Kosten für...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Verkehrssitte
Eine im (Geschäfts-)Verkehr der beteiligten Kreise herrschende tatsächliche Übung, vulgo: der gewöhnliche Umgang und die Art und Weise des Miteinanders zu einem bestimmten Thema. Die Verkehrssitte hat nicht die Kraft eines Gewohnheitsrechts; sie ist daher v.a. dann unbeachtlich, wenn sie gegen...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Zurückbehaltungsrecht
Recht des Schuldners, die ihm obliegende Leistung solange zu verweigern, bis der Gläubiger eine andere, ihm dem Schuldner gegenüber obliegende Leistung erbracht hat....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Gattungskauf
Spezialfall des Kaufvertrags über eine Gattungssache (Gattungsschuld), die von den Vertragsparteien (noch) nicht individuell bestimmt (konkretisiert) wurde. Z.B. beim Kauf einer bestimmten Menge Getreide oder eines fabrikneuen Kraftwagens; es muss in einem solchen Fall lediglich eine Sache von...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Schickschuld
Schuld, deren Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners ist, der Schuldner ist aber verpflichtet, die Leistung an einen anderen Ort (Ablieferungsort, Bestimmungsort) zu senden. Eine Schickschuld ist z.B. die Geldschuld oder die Verpflichtung des Verkäufers beim Versendungskauf. Anders: Bringschuld, Holschuld. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Dauerschuldverhältnis
Vertragsverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung in wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen besteht, z.B. Miete, Pacht, Darlehen, Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Versicherungsverträge und Schiedsverträge. Das Dauerschuldverhältnis kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 314 BGB)....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldschein
Urkunde, in der der Schuldner eine bestimmte Leistung, i. d. R. Zahlung einer Geldsumme, verspricht....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Unmöglichkeit
Die Unmöglichkeit ist ein Fall der Leistungsstörungen. Sie entpflichtet den Schuldner von seiner Leistungspflicht....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Verbrauchervertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 III BGB). Für den Verbrauchervertrag gelten zahlreiche, den Verbraucher schützende Sonderschriften bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, beim Widerrufsrecht, Verbrauchsgüterkauf,...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
an Erfüllungs Statt
Übernahme einer neuen Verbindlichkeit durch den Schuldner zum Zwecke der Befriedigung eines alten Gläubigers (z.B. Hergabe eines Wechsels oder Schecks), wenn die alte Verbindlichkeit infolge der Begründung der neuen erlischt (anders: erfüllungshalber). Im Zweifel ist nicht anzunehmen, dass eine...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Globalabtretung
Forderungsabtretung, meist zur Sicherung eines Bankkredits, durch die der Zedent alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Verkauf oder der Verwertung einer Sache oder einer geschäftlichen Tätigkeit mit Vertragsabschluss schon abtritt....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Sicherungsabtretung
Sicherungszession; Forderungsabtretung zur Sicherung einer Forderung des Zessionars gegen den Zedenten. Die Sicherungsabtretung ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis (Treuhandschaft); der Treuhänder, hier der Zessionar, hat gegenüber dem Schuldner der abgetretenen Forderung, die volle...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Mantelzession
eine Art der Sicherungsabtretung (Zession) von Forderungen, bei der sich der Zedent verpflichtet, dem Zessionär Forderungen in bestimmbarer oder variabler Höhe abzutreten und ihm zu bestimmten Zeitpunkten die abgetretenen Forderungen aufzulisten. Die Abtretung wird erst mit der Übergabe der...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Rücktritt
Der Rücktritt ermöglicht einer Person, Rechtsfolgen rückgängig zu machen, z.B. Verpflichtungen aus einem Vertrag oder Strafbarkeit....
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Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Aliud-Lieferung
Falschlieferung, Lieferung einer anderen als der verkauften Sache. Eine Aliud-Lieferung wird beim Kaufvertrag einem Sachmangel gleichgestellt (§ 434 III BGB), um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Allerdings kann der Verkäufer die irrtümlich falsch gelieferte Sache mittels Kondiktion herausverlangen....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
erfüllungshalber
Form der Übernahme einer neuen Verbindlichkeit zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers, z.B. der Schuldner gibt einen Scheck oder einen Wechsel; andere Form: Leistung an Erfüllungs Statt. Bei Übernahme erfüllungshalber bleibt die alte Verbindlichkeit neben der neuen bestehen und erlischt erst...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Stückkauf
Spezialfall einer Stückschuld, z.B. Kauf eines bestimmten Gemäldes, eines gebrauchten Kraftwagens. Vgl. auch Nacherfüllung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Verschulden
im Rechtssinn ein pflichtwidriges und zurechenbares Tun oder Unterlassen. Verschulden erscheint in den Schuldformen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Ein geschütztes Rechtsgut ist auch ohne Verschulden des Verletzers gegen widerrechtliche Eingriffe durch den Unterlassungsanspruch, auch gegen Eingriffe auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs, geschützt. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Treu und Glauben
Begriff des BGB. Der Schuldner hat die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 242 BGB). Diese Vorschrift gilt heute als allgemeiner Rechtsgrundsatz auf allen Rechtsgebieten des Privatrechts, bisweilen sogar im öffentlichen Recht. Der...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Leistung an Erfüllungs Statt
Leistung, die der Schuldner nicht schuldet, sondern anstelle einer geschuldeten erbringt. Nimmt der Gläubiger die Leistung als Erfüllung an, erlischt die Verbindlichkeit (§ 364 I BGB). Anders: Leistung erfüllungshalber....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Holschuld
Schuld, bei der der Erfüllungsort der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Schuldners ist, der auch nicht zur Versendung verpflichtet ist. Anders: Schickschuld, Bringschuld....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Teilleistung
Bürgerliches Recht teilweise Erfüllung einer Verbindlichkeit. Gemäß § 266 BGB ist Teilleistung grundsätzlich unzulässig; der Gläubiger kann daher Teilleistung zurückweisen, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Ausnahmen: Unzulässige Rechtsausübung. Teilleistungen können...
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BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
)
Bringschuld
am Wohnsitz des Gläubigers zu erfüllende Schuld, bei der der Wohnsitz des Gläubigers Erfüllungsort ist. Bringschulden beruhen meist auf Vereinbarung oder Verkehrssitte. Gegensatz: Holschuld, Schickschuld (kraft Gesetzes die meisten Verpflichtungen)....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Draufgabe
im Warengeschäft die Gewichtsmenge, die als Zugabe zum vertraglichen Gewicht gewährt wird, während die Dreingabe in einem Preisabschlag in Höhe des Wertes des zu gewährenden Übergewichts besteht. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlung
1. Allgemein: Unter einer Zahlung versteht man grundsätzlich die Übertragung einer Geldforderung durch einen Zahlungspflichtigen auf eine Partei, die vom Begünstigten anerkannt wird. 2. Rechtlich: Übereignung einer bestimmten Menge Geldes, meist (aber nicht immer) zwecks Erfüllung einer...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Mahnung
Bürgerliches RechtAufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Ist die Schuld fällig, kommt der Schuldner durch erfolglose Mahnung in Schuldnerverzug (§ 286 BGB). Mahnung kann auch durch konkludente Handlungen, v.a. durch Klageerhebung, Zustellung eines...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Surrogation
1. Begriff: Ersetzung eines zerstörten, beschädigten oder entzogenen Gegenstandes z.B. durch eine Entschädigungsforderung oder durch ein Austauschstück (Surrogat). 2. Formen: a) schuldrechtliche Surrogation: Es besteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf das Surrogat. Beispiel:...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Leistungsverweigerungsrecht
die einem Schuldner unter gewissen Voraussetzungen zustehende Befugnis, die Erbringung der ihm obliegenden gesamten Leistung vorübergehend oder für dauernd zu verweigern. Vgl. auch Einrede der Vorausklage, Zurückbehaltungsrecht, Verjährung, Leistungsstörungen. Eine Bestimmung in Allgemeinen...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Abtretungsverbot
Ausschluss der Abtretung von Forderungen an Dritte (§ 398 BGB). Abtretungsverbot besteht, wenn Leistung an einen anderen nicht ohne Inhaltsveränderung erfolgen kann, wenn Abtretung durch Vereinbarung ausgeschlossen (§ 399 BGB) oder Forderung unpfändbar ist (§ 400 BGB). Unselbstständige...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Vertragsbruch
Zuwiderhandlung gegen den allg. Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", lat.: pacta sunt servanda....
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Recht
(
Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Vorkaufsrecht
gesetzliches oder vertragliches Recht, in einen zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag anstelle des Dritten einzutreten (§§ 463 ff. BGB). Übt der Vorkäufer sein Vorkaufsrecht aus, so erlangt er dadurch nur einen Anspruch gegen den Verkäufer auf...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schaden
durch einen schädigenden Umstand entstehende materielle (seltener ideelle) Nachteile. ...
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BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Drittschaden
Schaden, der einem Dritten entstanden ist, in dessen Interesse der an sich Ersatzberechtigte (z.B. bei verdeckter Stellvertretung) gehandelt hat. Während i.d.R. nur der unmittelbar Verletzte Schadensersatz verlangen kann, ist v.a. beim Vertragsabschluss für fremde Rechnung (Kommissionär,...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Verzugszinsen
1. Begriff: Die von einem im Schuldnerverzug befindlichen Schuldner für eine (an für sich unverzinsliche) Geldschuld zu entrichtenden Zinsen; Zins. 2. Höhe: a) Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher beteiligt ist, fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 I BGB). b) Bei...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
) ,
Recht
(
Zollrecht
)
Hinterlegung
Allgemein: Hinterlegung von Geld und gewissen anderen Sachen bei dem Amtsgericht des Leistungsorts (Erfüllungsort) hat unter gewissen Voraussetzungen gleiche Wirkung wie die Erfüllung; ebenso ist die Hinterlegung Mittel der Sicherheitsleistung....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Liefertermin
Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung auszuführen ist. Mangels bes. Vereinbarung kann der Gläubiger sofortige Lieferung verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken (§ 271 BGB, Zeitbestimmung). Versäumung des vereinbarten Liefertermins begründet i.d.R. Schuldnerverzug mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Sonderregeln beim Fixgeschäft bzw. Handelsfixkauf....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsunfähigkeit
Insolvenz; das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden noch im Wesentlichen zu erfüllen. Wichtigstes Kennzeichen: Zahlungseinstellung. Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenzgrund....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Dissens
Begriff der Rechtsgeschäftslehre. 1. Offener Dissens: Haben sich die Parteien noch nicht über jeden Punkt geeinigt, über den nach der Erklärung einer Partei eine Vereinbarung geschlossen werden sollte, ist im Zweifel kein Vertrag geschlossen (§ 154 BGB). 2. Versteckter Dissens: Haben sich die...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
gegenseitige Verträge
Austauschverträge, synallagmatische Verträge; jeden Vertragspartner zu einer im wechselseitigen Verhältnis stehenden Leistung (bzw. Gegenleistung) verpflichtende Verträge, z.B. Kauf-, Miet-, Werkvertrag. Gesetzliche Sonderregelungen: §§ 320–326 BGB....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsfähigkeit
Solvenz; Fähigkeit einer Person oder einer Unternehmung, ihre fälligen Verbindlichkeiten sofort bzw. innerhalb absehbarer Zeit zu erfüllen. Gegensatz: Zahlungsunfähigkeit....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Verzug
bei Nichtannahme einer Leistung durch den Gläubiger (Annahmeverzug) oder nicht rechtzeitiger Leistung des Schuldners (Schuldnerverzug) eintretender, bestimmte Rechtsfolgen auslösender Rechtszustand. Für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gilt, dass Bestimmungen unwirksam sind, durch die...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Widerrufsrecht
Recht zur rückwirkenden Auflösung eines Verbrauchervertrags durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Verbrauchers....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Mitverschulden
Durch den Gesetzgeber in § 254 BGB allgemein getroffene Festlegung eines Prinzips zu Gunsten des zur Leistung von Schadensersatz verpflichteten Schädigers; in Form einer Mitverantwortung des Geschädigten (im Gesetz: "Beschädigter"), wenn der Geschädigte durch eigenes schuldhaftes Verhalten an...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Nichtleistung
Fall der Leistungsstörungen. 1. Formen: a) Die Leistung kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von niemandem oder vom Schuldner nicht erbracht werden (Unmöglichkeit). b) Die Leistung wird verzögert (Leistungsverzögerung). 2. Rechtsfolgen: Unmöglichkeit, Leistungsverzögerung, Schuldnerverzug. Anders: Schlechtleistung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Naturalobligation
Ein Anspruch, der keinen gerichtlichen Rechtsschutz genießt, d.h., der nicht einklagbar ist (z.B. Ansprüche aus Spiel und Wette, § 762 BGB), wird auch mit dem Begriff der unvollkommenen Verbindlichkeit umschrieben. In der Praxis relevant ist der Lohn bei Heiratsvermittlung, der ebenfalls eine...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zinseszinsen
Wiederverzinsung auflaufender Zinsen, die dem Kapital zugeschlagen werden. Eine Vereinbarung über Zinseszinsen ist unzulässig und nichtig (§ 248 I BGB). Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 BGB). Ausnahmen: (1) Die nachträgliche Vereinbarung, dass bereits aufgelaufene...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Einlagengeschäft
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Sicherungsgeschäfte
Im Gesetz nicht hinterlegter rechtlicher Sammelbegriff für begleitend zu einem Vertragsverhältnis abgeschlossene weitere Rechtsgeschäfte zwischen dem Gläubiger und seinem Schuldner und ggf. einem Dritten, womit sich der Gläubiger vor einem Ausfall seines Schuldners schützen will. Grund: Der...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Informationspflicht
Generelle Anweisung an einen Handlungsträger, einem anderen Handlungsträger bestimmte Informationen regelmäßig oder unregelmäßig zu übermitteln....
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Gewalt
1. Allgemein: Anwendung physischer Kraft gegen Personen oder Sachen; oft Unrechtstatbestand; eindeutige Definition umstritten. 2. Im Sinn von Staats-Gewalt: Ausdruck (1) des allg. Staat-Untertanen-Verhältnisses; (2) von bes. Gewaltverhältnissen (Sonderstatusverhältnisse), in denen sich...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Familienrecht
)
unvertretbare Handlung
Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann (Aufstellung einer Bilanz, Ausstellung eines Zeugnisses oder eines Wechsels u.Ä.). Erfüllt der Schuldner nach Verurteilung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, so wird er auf Antrag des Gläubigers vom Prozessgericht des...
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Recht
(
Zwangsvollstreckung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
vertretbare Handlung
Handlung, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann (z.B. Niederreißen einer Mauer). Erfüllt der Schuldner nach Verurteilung zur Vornahme einer v.H. diese Verpflichtung nicht, wird der Gläubiger auf Antrag vom Prozessgericht erster Instanz ermächtigt, die v.H. auf Kosten des...
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Recht
(
Zwangsvollstreckung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Prozesszinsen
I. Bürgerliches Gesetzbuch: Zinsen für eine Geldforderung, die von der Rechtshängigkeit an (nach Klageerhebung) auch dann zu entrichten sind, wenn die Forderung an sich nicht verzinslich ist und der Schuldner sich nicht im Verzug befindet. II. Abgabenordnung: Wird eine Steuerfestsetzung aufgrund...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Leistungsverzögerung
1. Begriff: Fall der Leistungsstörung, bei dem der Schuldner die fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Die Leistungsverzögerung ist eine Pflichtverletzung, wenn dem Gläubiger ein wirksamer, fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf die Leistung zusteht. Das Verschulden des Schuldners für...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen
Abrede über die Höhe eines künftig unter bestimmten Voraussetzungen entstehenden Schadensersatzanspruches. Pauschalierungen von Schadensersatzansprüchen sind aufgrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig und von der Vertragsstrafe zu unterscheiden. In den Allgemeinen...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Einkaufsbedingungen
Im Sprachgebrauch sämtliche Voraussetzungen und Gegebenheiten, unter denen ein Kauf erfolgt. In der kaufmännischen Praxis Lieferungsbedingungen und bes. Zahlungsbedingungen bei Kaufverträgen. Vgl. auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Leistungsort
1. Bürgerliches Recht: Ort, an dem der Schuldner eine Leistung zu erbringen hat (§ 269 BGB). Der Leistungsort entspricht dem Erfüllungsort. 2. Umsatzsteuerrecht: Im Umsatzsteuerrecht hat der Ort der Lieferung/Ort der sonstigen Leistung nichts mit bürgerlich-rechtlichen Leistungsort zu tun,...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
positive Vertragsverletzung
Überkommenes, ungeschriebenes Rechtsinstitut, von Rechtsprechung und Lehre geschaffen, um eine gesehene Lücke im früheren Leistungsstörungsrecht, wie es vor 2001 im BGB geregelt war, aufzufüllen. Seit der Schuldrechtsreform von 2001 werden diese Fälle von der 2001 neu eingeführten zentralen Haftungsnorm des § 280 BGB tatbestandlich erfasst. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldner
Debitor; derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen verpflichtet ist (§ 241 I BGB). Mehrere Schuldner: Schuldnermehrheit. Schuldner im Mahnverfahren: Antragsgegner....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
wichtiger Grund
im Bürgerlichen Recht häufig wiederkehrender Begriff, berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (§ 314 BGB). Allg. gelten als wichtiger Grund solche Umstände, die für den anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Rechtsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zug um Zug
Begriff des Bürgerlichen Rechts. Gleichzeitig gegen eine Leistung des anderen Teils ist eine Leistung zu bewirken, i.Allg. bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und bei gegenseitigen Verträgen. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zession
Abtretung und Weitergabe eines Risikos durch den Erstversicherer (Zedent) an den Rückversicherer (Zessionär). Siehe auch Retrozession....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Girovertrag
rechtliche Ausgestaltung des Girogeschäfts; Vereinbarung zwischen Bank und Kunde für das Kontokorrent. Er war in §§ 676f-676h BGB a.F. geregelt. Der Girovertrag ist nunmehr ein Fall des Zahlungsdiensterahmenvertrags nach § 675f II BGB. Durch den Girovertrag wird ein Kreditinstitut verpflichtet,...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Zahlungsverkehr
)
negatives Schuldanerkenntnis
formfreier Vertrag, durch den der eine Vertragspartner anerkennt, dass ihm gegenüber dem anderen keine Forderung zustehe, z.B. auch durch Quittungserteilung. Negatives Schuldanerkenntnis wirkt wie Erlass (§ 397 II BGB). Ein vom Gläubiger in der irrigen Annahme, dass keine Forderung bestünde, abgegebenes negatives Schuldanerkenntnis kann kondiziert werden (§ 812 II BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldmitübernahme
kumulative bzw. bestärkende Schuldübernahme, Schuldbeitritt; im Gesetz nicht geregelte, gemäß § 305 BGB zulässige Übernahme einer fremden Verbindlichkeit durch einen neuen Schuldner. Im Gegensatz zur befreienden Schuldübernahme haften alter und neuer Schuldner als Gesamtschuldner. Die...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Handeln auf eigene Gefahr
rechtlicher Begriff. Handeln auf eigene Gefahr ist Grundlage für Haftungsausschluss für Fahrlässigkeit, u.U. auch für grobe Fahrlässigkeit. Handeln auf eigene Gefahr liegt vor, wenn sich jemand an einer gefährlichen Veranstaltung derart beteiligt, dass nach den Umständen die Beteiligung als...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Erfüllungsgeschäft
Rechtsgeschäft, das der Erfüllung einer Schuld dient und i.Allg. in einer Verfügung besteht. Vgl. auch Abstraktionsprinzip, ungerechtfertigte Bereicherung....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldumwandlung
Novation; Aufhebung eines Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen anstelle des alten. Die Schuldumwandlung ist gemäß § 311 I BGB zulässig und hat im Gegensatz zur Schuldabänderung i.Allg. das Erlöschen der Pfandrechte und Bürgschaften zur Folge....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Stückschuld
Speziesschuld; Schuld, die auf Leistung einer bestimmten Sache gerichtet ist. Gegensatz: Gattungsschuld....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
objektive Unmöglichkeit
Begriff des Bürgerlichen Rechts. Objektiv unmöglich ist eine Leistung, die nicht nur vom Schuldner, sondern ganz allg. (z.B. wegen Zerstörung der geschuldeten Sache) nicht erbracht werden kann. Gegensatz: Unvermögen. Sonderregeln für gegenseitige Verträge....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldübernahme
1. Begriff: Übernahme einer Schuld durch einen neuen Schuldner (§§ 414 ff. BGB). 2. Arten: Je nachdem, ob der alte Schuldner völlig aus der Haftung entlassen wird oder als Gesamtschuldner weiter haftet, liegt eine befreiende Schuldübernahme oder eine Schuldmitübernahme vor. 3. Die...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Recht der Schuldverhältnisse
im Zweiten Buch des BGB geregelte Rechtsmaterie. Das Recht der Schuldverhältnisse enthält allg. Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse gelten (z.B. über Begründung eines Schuldverhältnisses, Schadensersatzpflicht, Rücktrittsrecht, Erfüllung, Aufrechnung, Erlass, Abtretung), und bes. Bestimmungen über einzelne Schuldverhältnisse (z.B. Kauf, Miete)....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Geldschuld
Schuld, deren Erfüllung durch Übermittlung des Betrages durch den Schuldner auf seine Gefahr und Kosten an den Gläubiger erfolgt (§ 270 BGB). Erfüllungsort bleibt aber mangels abweichender Vereinbarung Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners, deshalb genügt rechtzeitige Absendung des Geldes...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zessionär
Rückversicherer, der einem Erstversicherer Rückversicherungsschutz gewährt. Siehe auch Retrozessionär....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Zufall
1. Allgemeiner Sprachgebrauch: Ein (seltenes) nicht vorauszusehendes Ereignis. 2. Im Rechtssinne: Ein von dem Schuldner i.d.R. nicht zu vertretendes unverschuldetes Ereignis. Vgl. auch Gefahrübergang, höhere Gewalt....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Unvermögen
Begriff des Bürgerlichen Rechts: Unvermögen besteht, wenn eine Leistung zwar i.Allg. oder von einem anderen erbracht werden kann, der Schuldner subjektiv aber hierzu nicht in der Lage ist (z.B. weil er nicht Eigentümer der zu übereignenden Sache ist)....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Nachfrist
eine nach Fristablauf noch bestehende oder gesetzte Frist. 1. Nachfrist beim Schuldnerverzug: Ablehnung. 2. Nachfrist im Verlagsrecht: Wenn ein Verleger von seinem Recht zur Neuauflage keinen Gebrauch macht, kann der Verfasser ihm eine angemessene Nachfrist als Ausschlussfrist setzen, nach...
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Recht
(
Presse- und Medienrecht, Bildungsrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
negatives Interesse
Vertrauensinteresse; Form des Schadensersatzes. Es ist der Schaden zu ersetzen, der durch das Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages entstanden ist. Vgl. auch Interesse....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldenhaftung
Einstehenmüssen (Haftung) für Verbindlichkeiten, v.a. bei Vorhandensein mehrerer rechtlich oder wirtschaftlich getrennter Vermögensmassen....
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Familienrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
)
Fälligkeit eines Anspruchs
tritt ein, sobald der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers leisten muss. Zeitpunkt der Fälligkeit eines Anspruchs je nach dem Inhalt des entsprechenden Rechtsgeschäfts verschieden; im Zweifel tritt sie sofort ein (§ 271 BGB). Oft ist die Fälligkeit eines Anspruchs (bei den sog. verhaltenen...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Basiszinssatz
Rechtsbegriff für Zins in Höhe von 3,62 Prozent (§ 247 I BGB). Der Basiszinssatz verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) seit der letzten Veränderung des...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
entgangener Gewinn
nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit zu erwartender Gewinn. Teil des Schadensersatzes (§ 252 BGB). Ein Kaufmann, der eine Ware zum Zwecke des Weiterverkaufs gekauft hat, kann i.d.R. bei Nichtlieferung als Schadensersatz...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
zedieren
eine Forderung abtreten (Forderungsabtretung). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
Begriff des BGB. Soweit ein Schuldner für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten haftet, kann er sich, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, durch den Nachweis entlasten, dass er in eigenen Angelegenheiten auch nicht sorgfältiger verfährt (§ 277 BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Teilschuldner
Schuldner, der neben anderen für eine einheitliche Schuld haftet, und zwar nur zu einem nach der Zahl der Haftenden berechneten Anteil (Kopfteil). Anders: Gesamtschuldner. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
laufende Rechnung
Abrede über die Verrechnung beiderseitiger Forderungen nach bestimmten Rechnungsperioden. Soweit ein Kaufmann beteiligt ist, liegt i.d.R. ein Kontokorrentvertrag vor. Wird die Vereinbarung unter Nichtkaufleuten getroffen, können §§ 355–357 HGB nur insoweit herangezogen werden, als es dem evtl. durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien entspricht....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Störung der Geschäftsgrundlage
1. Begriff: Schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage. 2. Rechtsfolgen: Entgegen dem Grundsatz pacta sunt servanda kann diese Veränderung unter folgenden Voraussetzungen zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt führen (§ 313 BGB): (1) Die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Erfüllung
Erbringen der geschuldeten Leistung (z.B. durch Zahlung). 1. Folge: Die Schuldverpflichtung erlischt (§ 362 I BGB). Gleiche Wirkung haben i.d.R.: Leistung an Erfüllungs Statt, Aufrechnung, Hinterlegung, Erlass. 2. Reihenfolge der Erfüllung: Hat der Gläubiger mehrere gleichartige...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Ausgleichspflicht
Verpflichtung der anderen Gesamtschuldner zum Ausgleich gegenüber dem allein in Anspruch genommenen, da im Verhältnis unter den Gesamtschuldnern grundsätzlich jeder den gleichen Anteil an der gemeinsamen Schuld tragen muss (§ 426 BGB). Anders: Ausgleichungspflicht (Erbrecht). ...
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Recht
(
Erbrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Erfüllungsübernahme
im Sinn des BGB Vertrag, durch den sich der Übernehmende verpflichtet, den Gläubiger des anderen Teils zu befriedigen. Der Gläubiger kann den Übernehmer nicht in Anspruch nehmen (§ 329 BGB), anders Schuldübernahme. Nur der Schuldner kann von dem Übernehmer Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
grobe Fahrlässigkeit
bes. schwere Verletzung der im (Geschäfts-)Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht. Vgl. auch Fahrlässigkeit. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Valutaschuld
in fremder Währung ausgedrückte Geldschuld. I.d.R. darf der Schuldner in Euro zahlen, solange nicht eine Effektivklausel bedungen ist....
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Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Rückgaberecht
1. Begriff: Gesetzliches Recht zur rückwirkenden Auflösung eines Verbrauchervertrags durch Rücksendung der Ware oder durch ein Rücknahmeverlangen, wenn die Ware nicht als Paket versandt wurde (§ 356 BGB). Es kann beim Fernabsatzvertrag, Haustürgeschäft und Teilzahlungsgeschäft anstelle des...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
merkantiler Minderwert
Minderwert eines Kraftfahrzeugs, der nach dem Unfall trotz ordnungsgemäßer Instandsetzung deshalb verbleibt, weil wegen des Verdachts verborgener Schäden beim späteren Verkauf ein geringerer Preis gezahlt werden wird. Als Unfallschaden ist ggf. auch der merkantile Minderwert zu ersetzen; und...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldversprechen
Vertrag, durch den eine Leistung unabhängig von einem bestimmten Schuldgrund (z.B. Kauf, Darlehen) versprochen wird. Erklärung des Schuldners bedarf i.d.R. der Schriftform. Vgl. auch Schuldanerkenntnis, abstraktes Schuldversprechen. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schmerzensgeld
im allg. Sprachgebrauch Bezeichnung für eine Entschädigung in Geld für die Verletzung persönlicher Rechtsgüter wie Körper, Gesundheit u.a. Neben Schadenersatz kann in folgenden Fällen für Verletzungsfolgen, die nicht in einem Vermögensschaden bestehen (z.B. Schmerzen, Entstellung,...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Solidarhaftung
Haftung mehrerer Personen als Gesamtschuldner. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldrecht
Bezeichnung für die im Recht der Schuldverhältnisse des BGB geregelte Rechtsmaterie. Anders: Sachenrecht. Vgl. auch Schuldrechtsreform. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Treupflicht
1. Allgemein: Pflicht zur Vertragstreue (Treu und Glauben). 2. V.a. im Arbeits- und Gesellschaftsrecht die neben der eigentlichen vertraglichen Verpflichtung hier bes. bestehende Pflicht, Schaden von dem Arbeitgeber (Treuepflicht des Arbeitnehmers), Mitgesellschafter etc. fernzuhalten bzw. - aktiv...
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Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
)
Gesamtforderung
Forderung mehrerer Gesamtgläubiger. Gegensatz: Teilforderung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Naturalherstellung
Naturalrestitution; grundsätzliche Form des Schadensersatzes (§ 249 BGB). Es wird der Zustand hergestellt, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (z.B. Reparatur). Infolge der vielen gesetzlichen Ausnahmen bildet jedoch praktisch der Geldersatz die Regel....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Quittung
1. Begriff: Schriftliches Empfangsbekenntnis, auf Verlangen des Schuldners Zug um Zug gegen Empfang der geschuldeten Leistung vom Gläubiger zu erteilen; auch nachträglich (§ 368 BGB). 2. Der Überbringer einer (echten) Quittung gilt (auch wenn er sie z.B. gestohlen hat) als ermächtigt, die...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldrechtsreform
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I 3138) wurden das Schuldrecht und das Recht der Verjährung grundlegend reformiert. Der Gesetzgeber modernisierte die Abschnitte über die Leistungsstörungen und den Kaufvertrag, außerdem wurden die Vorschriften über...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Lieferungsort
1. Handelsrecht: Erfüllungsort, Leistungsort. 2. Umsatzsteuerrecht: Der Lieferort (Ort der Lieferung) im Umsatzsteuerrecht hat keine inhaltliche Verbindung zum Lieferungsort, sondern stellt ein künstliches Kriterium dar, mit dem der Gesetzgeber steuert, ob steuerliche Pflichten im Inland zu...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Gegenforderung
eine zur Aufrechnung gegen eine Forderung eines anderen geeignete Forderung. Vgl. auch Zurückbehaltungsrecht. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldnermehrheit
mehrere für eine einheitliche Schuld haftende Schuldner. Sie können haften: (1) als Teilschuldner; (2) als Gesamtschuldner: (a) immer, wenn die geschuldete Leistung unteilbar ist (§ 420 BGB); (b) bei teilbarer Leistung, wenn sie sich gemeinschaftlich durch Vertrag verpflichtet haben (§ 427...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Ablieferungsort
Bestimmungsort, Ort, an den bei Schickschulden die Leistung des Schuldners zu übermitteln ist. Anders: Erfüllungsort....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Erlöschen
1. Erlöschen eines Schuldverhältnisses: Tritt ein durch Erfüllung, i.d.R. auch durch Leistung an Erfüllungs Statt. Vgl. auch Aufrechnung, Hinterlegung und Erlass. 2. Erlöschen einer Firma: Firma. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Schwarzfahrt
Benutzung bes. eines Kraftfahrzeugs für Fahrten gegen Wissen und Willen des Halters. 1. Bei der Schwarzfahrt ist die verschuldensunabhängige Kraftfahrzeughaftung des Halters ausgeschlossen, wenn a) der Halter die Benutzung nicht durch sein Verschulden ermöglicht hat, b) der Benutzer für den...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Synallagma
wechselseitige Verknüpfung der Leistungspflichten bei gegenseitigen Verträgen. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
positives Interesse
Erfüllungsinteresse; Begriff des Bürgerlichen Rechts hinsichtlich Schadensersatz. Dem Gegner ist zu ersetzen, was er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gehabt haben würde. Vgl. auch Interesse....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Vorteilsausgleichung
Berücksichtigung bei der Schadensberechnung, wenn eine zum Schadenersatz verpflichtende Handlung dem Geschädigten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile bringt: 1. Beim Geldersatz ist nur der Saldo zwischen Vor- und Nachteilen zu ersetzen. 2. Bei der Naturalherstellung ist der Vorteil bei der Ersatzleistung z.B. durch Zuzahlung des Geschädigten auszugleichen....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Erfüllungsinteresse
Interesse an der Erfüllung einer Verbindlichkeit, bes. eines gegenseitigen Vertrages. Vgl. auch Interesse, positives Interesse. Anders: negatives Interesse....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
befreiende Schuldübernahme
Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird. Anders: Schuldmitübernahme. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Abänderungsvertrag
Vertrag, der ein bestehendes vertragliches Schuldverhältnis abändert. Bedarf der Form des abzuändernden vertraglichen Schuldverhältnisses (z.B. Bürgschaft). Anders: Schuldumwandlung....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zwischenzinsen
1. Diskont, den der Schuldner bei vorzeitiger Rückzahlung der Schuld abzuziehen berechtigt ist. Nach Abzug der Zwischenzinsen verbleibt der Gegenwartswert des Schuldkapitals. Grundsätzlich ist der Schuldner zum Abzug von Zwischenzinsen bei einer unverzinslichen Schuld nicht berechtigt (§ 272...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsschwierigkeit
Zahlungsstockung; der vorübergehende Mangel an liquiden Mitteln für die Erfüllung von fälligen Verpflichtungen (Illiquidität). Anders: Zahlungseinstellung....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Verfallzeit
Zeit, nach der eine Schuld fällig wird. Bei mehreren, zu verschiedenen Terminen ausgeliehenen Beträgen kann als Verfallzeit die Zeitspanne vom Tag der Ausleihung bis zum mittleren Zinstermin genommen werden. Der mittlere Zinstermin gibt an, in welcher Zeit die Gesamtsumme der einzelnen Beträge zum gleichen Zinsertrag führt wie die einzelnen Beträge mit ihren verschiedenen Laufzeiten....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Vermögensübernahme
vertragliche Übernahme des gesamten gegenwärtigen Vermögens eines anderen. Vermögensübernahme bedarf der öffentlichen Beurkundung (§ 311b III BGB). Ein Vertrag, durch den sich eine Person verpflichtet, ihr künftiges Vermögen oder einen Bruchteil desselben zu übertragen, ist nichtig. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Eventualaufrechnung
Aufrechnung, die im Prozess nur für den Fall erklärt ist, dass andere Einwendungen gegen die Forderung der Gegenseite nicht durchgreifen. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldabänderung
Änderung des Inhalts einer Schuld durch Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner (z.B. einer Kaufpreisschuld in Darlehen). I.d.R. gemäß § 311 I BGB zulässig. Pfandrechte und Bürgschaften bleiben bestehen (anders bei der Schuldumwandlung). ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Gesamtgläubiger
mehrere Gläubiger, von denen jeder von dem Schuldner die Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu erbringen braucht. Der Schuldner darf nach seinem Belieben an einen der Gläubiger leisten (§ 428 BGB). ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Ablösungsrecht
Befugnis, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen. Beispiel: Ablösungsrecht des Besitzers einer Sache in der Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer einer Sache (§ 268 BGB). Vgl. auch Erfüllung....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schadensrechtsreform
durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 (BGBl. I 2674). Die Beschränkung des Schmerzensgeldes auf die unerlaubte Handlung und weitere Sonderbestimmungen wurde aufgehoben, sodass auch bei Vertragsverletzung und Gefährdungshaftung ein Schmerzensgeld...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Fungibilien
vertretbare Sachen im Sinn des BGB. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Abschlagszahlung
1. Bürgerliches und Handelsrecht: Teilzahlung. 2. Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn: Abschlagsdividende....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
)
Regress
1. Synonym für Rückgriff. 2. Vielfach auch gebraucht für Anspruch auf Schadenersatz. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Lieferungsbedingungen, Zahlungsbedingungen. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Gehilfe
Erfüllungsgehilfe, Handlungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Lieferungsgeschäft
Termingeschäfte, Lieferungsvertrag....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Sicherungszession
Sicherungsabtretung. Forderungsabtretung. Sicherungsgeschäfte. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Bestimmungsort
Ablieferungsort. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Rückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrecht. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsverzug
Schuldnerverzug. ...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Leistungsvorbehalt
Wertsicherungsklausel. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Nothilfe
Notwehr. ...
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Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Novation
Schuldumwandlung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Abtretung
Forderungsabtretung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Angeld
Draufgabe. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Befriedigung des Gläubigers
Erfüllung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Darlehensvermittlung
Darlehensvermittlungsvertrag. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Fernabsatzgeschäft
Fernabsatzvertrag....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Forderungsübergang
Rechtsnachfolge. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Gläubigerverzug
Annahmeverzug. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
imaginärer Gewinn
entgangener Gewinn. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Konventionalstrafe
Vertragsstrafe. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Lieferungsverzug
Schuldnerverzug. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Lohnabtretung
Forderungsabtretung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
mitwirkendes Verschulden
Mitverschulden. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Naturalrestitution
Naturalherstellung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Nichterfüllung
Nichtleistung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Partizipationsgeschäft
Gelegenheitsgeschäft....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Pönale
Vertragsstrafe....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
privative Schuldübernahme
befreiende Schuldübernahme....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Retentionsrecht
Zurückbehaltungsrecht....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schadensliquidation im Drittinteresse
Drittschaden. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Schuldbeitritt
Schuldmitübernahme. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Spezieskauf
Stückkauf. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Speziesschuld
Stückschuld. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
stille Forderungsabtretung
stille Zession. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Vorausabtretung
Globalabtretung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Währungsschuld
Valutaschuld. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Warengattung
Gattungsangaben, Gattungsschuld. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Wegfall der Geschäftsgrundlage
Störung der Geschäftsgrundlage....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungs Statt
an Erfüllungs Statt. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
zahlungshalber
erfüllungshalber. ...
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Recht
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Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsstockung
Zahlungsschwierigkeit....
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BWL
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Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
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Schuldrecht, Allgemeiner Teil
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