Buchforderungen
die in den Geschäftsbüchern vermerkten Forderungen, in erster Linie gegenüber Warenabnehmern: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen”, Debitoren. Verrechnung mit Kreditoren unzulässig. Bei der Bilanzierung sind uneinbringliche Forderungen abzuschreiben, zweifelhafte (dubiose)...BWL (Buchhaltung)