Einzelzahlungsvertrag
Ein Einzelzahlungsvertrag ist ein Fall des Zahlungsdienstevertrags. Nach § 675f I BGB verpflichtet der Einzelzahlungsvertrag den Zahlungsdienstleister dazu, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen. Vgl. allg. Überweisung....
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Recht (Privates Bankrecht)