vereinfachte Verfahren
Der Zollkodex (ZK) kennt neben dem normalen Verfahren der Zollanmeldung vereinfachte Verfahren nach Art. 76 ZK. Für den Importeur bedeutet sie eine spürbare Entlastung bei den Zollformalitäten und eine schnellere Verfügbarkeit über die eingeführten oder auszuführenden Waren. Nicht nur die...
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BWL (Zollrecht)