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Recht
Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsrecht
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Sachgebiete unter Staats- und Verfassungsrecht
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
Staatsorganisationsrecht
Grundrechte
Verfassungsgerichtsbarkeit
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juristische Person
Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Recht der Ordnungswidrigkeiten
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
)
Präambel
Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Recht
1. Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung, auch objektives Recht genannt. 2. Die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, der Anspruch aufgrund einer Anspruchsgrundlage. Vgl. auch Institution. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Eigentum
Das Eigentum grenzt die Herrschaft über Sachen und andere Vermögensgegenstände zwischen Personen ab. Es gewährt eine umfassende Gewalt. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen kann eine Person über ihr Eigentum grundsätzlich nach Belieben entscheiden. ...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Föderalismus
1. Charakterisierung: Politisches Strukturprinzip, nach dem sich ein Gemeinwesen aus mehreren, ihre Entscheidungen abstimmenden, aber ihre Eigenständigkeit bewahrenden Gemeinschaften zusammensetzen soll („Einheit in der Vielfalt”). Föderalistische Gestaltungsmöglichkeiten sind der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Tarifautonomie
I. Arbeitsrecht: Recht der Koalitionen, unabhängig von staatlicher Einflussnahme, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln. II. Verkehrsrecht: Berechtigung eines Verkehrsträgers, über die Ausgestaltung der eigenen Tarife selbst zu bestimmen....
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
aus dem in Art. 20, 28 I GG normierten Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter Grundsatz (Übermaßverbot). Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besagt, dass ein Eingriff erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne (d.h. nicht übermäßig belastend, nicht unzumutbar) sein muss. Er gilt...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gebietskörperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf einem abgegrenzten Teil des Staatsgebiets die Gebietshoheit hat und von den in ihrem Gebiet lebenden Einwohnern gebildet wird: Bund, Länder, Gemeinden (einschließlich Gemeindeverbände)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Behörde
1. Begriff: staatliche Organisationseinheit, die auf gesetzlicher Grundlage in das Gefüge der äußeren Verfassung des Staates eingegliedert ist. Behörden sind Träger öffentlicher Rechte; sie haben mit staatlicher Autorität alle Angelegenheiten des Staates wahrzunehmen. Die in Behörden...
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
VWL
(
Neue Politische Ökonomie
) ,
BWL
(
BWL
)
konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
Gesetzgebungskompetenz, die sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht (Art. 72, 74, 105 II GG). Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gesetzgebungskompetenz
Gesetzgebungszuständigkeit. Nach Art. 70 I GG haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht das GG dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
rechtsstaatlicher Grundsatz, nach dem die vollziehende Gewalt (d.h. die Verwaltungsbehörden) für ihr Handeln der gesetzlichen Grundlage bedarf (sog. Vorbehalt des Gesetzes). Zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört auch der sog. Vorrang des Gesetzes. Dieser Grundsatz besagt, dass die Verwaltung keine Maßnahmen treffen darf, die einem Gesetz widersprechen. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Grundrechte
die im Grundrechtsteil des Grundgesetzes (GG) verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte. Grundrechte, die allen Menschen unterschiedslos zukommen heißen Menschenrechte, die nur den Deutschen vorbehaltenen Grundrechte heißen Bürger- oder Deutschenrechte. Menschenrechte sind z.B. der...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
einstweilige Verfügung
1. Zivilprozess: vorläufige gerichtliche Anordnung (1) zur Sicherung von Ansprüchen sowie (2) zur Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses. 2. Handelsrecht: In Handelssachen genügt die einstweilige Verfügung nach § 16 HGB zur Eintragung in das Handelsregister (Handelsregistereintragung). ...
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Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
materielles Recht
Rechtsvorschriften, die Gestaltung und Inhalt der Rechtsverhältnisse etc. betreffen. Gegensatz: Formelles Recht, also Verfahrensvorschriften, Prozessrecht etc., die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen. Beispiel: Die Vorschriften des BGB über das Wohnraummietverhältnis und die...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Notstand
Zwangslage, bei der regelmäßig eine Interessenkollision eintritt....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Rechtsverordnungen
für jedermann verbindliche Anordnungen, die nicht vom Gesetzgeber, sondern von den durch Gesetz ermächtigten Exekutivorganen erlassen werden. Rechtsverordnungen aufgrund von Bundesgesetzen können nur von der Bundesregierung (mit oder ohne Zustimmung des Bundesrats, je nachdem, ob...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verfassung
1. Rechtliche Grundordnung eines Staates, Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze über die Bildung, den Aufgabenkreis und die Organisation der obersten Staatsorgane, das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander, die staatlichen Aufgaben, den staatsrechtlichen Aufbau...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Kompetenz
Öffentliches Recht: Zuständigkeit zum Erlass von Hoheitsakten, bes. die Kompetenz zur Gesetzgebung. Organisation: Befugnis, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzträger die Verantwortung trägt....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
)
Sozialstaat
neben den Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates eine für alle Staatsgewalten rechtsverbindliche Grundentscheidung des Grundgesetzes (Art. 20 I). Hierdurch wird in erster Linie der Gesetzgeber zur Schaffung sozialer Gerechtigkeit (Abbau sozialer Ungleichheit, Schutz der sozial Schwachen;...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rechtsvorschrift
Rechtsnorm oder Rechtssatz (z.B. Gesetz, Rechtsverordnung) im Unterschied zu den nur die staatliche Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschriften, die i.d.R. Rechtsnormen näher erläutern oder ausführen. Rechtsnormen sind generell-abstrakte Regelungen, die für jedermann verbindlich sind....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Bundesregierung
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus dem Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und den Bundesministern, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und erlassen werden (Art. 62–64 GG). Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Koalitionsfreiheit
Recht für jedermann und alle Berufe, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden (Art. 9 III GG)....
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Rangprinzip
Grundsatz zur Lösung eines Konflikts zwischen sich widersprechenden rechtlichen Regelungen: Höher stehendes Recht verdrängt nachstehendes Recht. Rangprinzip gilt für das gesamte Recht. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Anwaltszwang
Notwendigkeit für die an einem gerichtlichen Verfahren, v.a. die als Kläger oder Beklagter Beteiligten, sich durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. ...
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Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
)
Gleichberechtigung von Mann und Frau
Gleichberechtigung der Geschlechter; in Art. 3 II 1 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”) kodifiziert. Diese Vorschrift verbietet, dass der Geschlechtsunterschied als beachtlicher Grund für eine Ungleichbehandlung im Recht herangezogen wird. Gemäß Art. 3 II 2 GG obliegt dem Staat...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Wirtschaftssoziologie
(
Grundlagen, Theorien, Methoden
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Partei
1. Staatsrecht: Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie eine ausreichende...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
supranationales Recht
1. Begriff: Rechtsnormen, die von supranationalen Organisationen kraft eigener - durch völkerrechtlichen Vertrag übertragener - Rechtsetzungsbefugnis erlassen werden und dem nationalen Recht der Vertragsparteien vorgehen. 2. Beispiele finden sich im Recht der Europäischen Union (EU). Aus...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Mandat
Übertragung der Ausübung von Rechten auf einen anderen. 1. Abgeordneter erhält Mandat für die Ausübung der politischen Rechte der Wähler durch die Wahl. Gemäß Art. 38 I 2 GG ist er an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen (sog. freies Mandat). 2. Rechtsanwalt erhält Mandat für die Wahrnehmung der Rechte seines Klienten (Mandanten)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Bürgerliches Recht
Gegensatz zum öffentlichen Recht....
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
rechtliches Gehör
1. Allgemein: Anspruch eines jeden auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 I GG), d.h. der Betroffene muss vor Erlass einer ihm nachteiligen Entscheidung Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äußern. Das Gericht trifft die Pflicht, das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu...
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Recht
(
Grundrechte
)
Bundesrat
Verfassungsorgan des Bundes, durch das die Länder gemäß Art. 50 GG bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Rechtsweggarantie
grundrechtliche Verbürgung, nach der für jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen steht (Art. 19 IV GG). Ausnahme gemäß Art. 10 II GG bei Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, wenn Gesetz dies bestimmt und von...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verhältniswahl
Wahlverfahren, bei dem die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Parteien (Listen) entfallenen Stimmen berechnet wird, nicht aber danach, wer die meisten Stimmen erhält (Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl). Nach diesem Verfahren werden in Deutschland seit dem Zweiten...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundeshaushalt
1. Begriff: Planmäßige Veranschlagung von Einnahmen (einschließlich der Kreditaufnahme) und Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für ein oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt. 2. Rechtliche Regelungen: a) Art. 109–115 GG: Wechselseitige Unabhängigkeit der Haushalte von Bund...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesgerichte
1. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. 2. Oberste Gerichtshöfe des Bundes: Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, Bundesfinanzhof (BFH) in München, Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. 3....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesoberbehörde
einer obersten Bundesbehörde (v.a. Bundesministerium) unmittelbar nachgeordnet und für das gesamte Bundesgebiet zuständige Bundesbehörde. Bundesoberbehörden können als Verwaltungsbehörden des Bundes nach Art. 87 III GG für Angelegenheiten, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, durch...
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gleichheitsgrundsatz
Grundrecht des Art. 3 I GG, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Nähere Ausgestaltung in Art. 3 II und III GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Gleichberechtigung von Mann und Frau); niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,...
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Recht
(
Grundrechte
)
Ressort
Verwaltungsrecht: Geschäftskreis einer Behörde im Verhältnis zum Geschäftskreis einer anderen Behörde der gleichen Ordnung. Organisation: organisatorischer Teilbereich....
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Grundgesetz (GG)
die am 24.5.1949 (BGBl. I 1) in Kraft getretene zunächst vorläufige, mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags die für das gesamte Deutschland geltende Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Inhalt: Das GG enthält Bestimmungen über eine Reihe von Grundrechten, die gemäß Art. 1 III...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Schuldenbremse
Durch die Föderalismuskommission II vorgeschlagene und 2009 in das Grundgesetz aufgenommene Regelungen zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme von Bund und Ländern (Art. 109 III und 115 II GG)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Naturrecht
Vernunftrecht; ein im Gegensatz zum staatlich gesetzten positiven Recht im Wesen des Menschen (in seiner „Natur“) oder seiner Vernunft begründetes Recht, das, weil es „natürlich“ und damit unwandelbar und allgemeingültig ist, allem positiven (d.h. von Menschen gesetzten und damit...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gesetze
1. Im formellen Sinn: Alle in einem förmlichen, meist in der Verfassung vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossene Rechtsvorschriften. 2. Im materiellen Sinn: Neben den Gesetzen im formellen Sinn auch Rechtsverordnungen, Satzungen und das Gewohnheitsrecht. Vgl. auch Bundesrecht, Landesrecht. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Demokratie
StaatsrechtStaatsform, bei der alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes ausgeht. 1. Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist nicht unbedingt allg. Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich. 2. Gesetzgebendes und...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
VWL
(
Neue Politische Ökonomie
) ,
BWL
(
BWL
)
Mehrheitswahl
Wahlverfahren, bei dem die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einem Wahlbezirk über den Wahlausgang entscheidet. Absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; relative Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit). Anders: Verhältniswahl....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Normenkontrolle
Überprüfung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung am Maßstab von Normen höheren Ranges (z.B. des Verfassungsrechts). Das Verfahren der Normenkontrolle ist in Art. 93 I 2 und 100 GG sowie in den Länderverfassungen geregelt. Einzelheiten im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Bundesstaat
Zusammenschluss von Gliedstaaten zu einem bes. Gesamtstaat mit eigenen Organen und eigener Verfassung. Letzterer wird als „Bund“ bezeichnet. Die Gliedstaaten verfügen über verfassungsmäßig gesicherte eigenständige und nicht beschränkbare Kompetenzbereiche und sind an der Bildung des...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Begnadigung
Es handelt sich um den Erlass, die Ermäßigung oder die Umwandlung rechtskräftig erkannter Strafen oder strafähnlicher Sanktionen. Das Gnadenrecht steht für den Bund nach Art. 60 II GG dem Bundespräsidenten und den von ihm bestimmten Stellen zu; für die Länder dem zuständigen Landesorgan,...
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Freizügigkeit
I. Grundgesetz und EU-Recht: Recht (Grundrecht), Aufenthalt und Wohnsitz frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. II. Freizügigkeit der Arbeitnehmer:Das Recht der Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten, sich in jedem Mitgliedsstaat um Stellen zu bewerben und dort unter den für Inländer geltenden...
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Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundrechte
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Enteignung
die vollständige oder teilweise Entziehung vermögenswerter Rechtspositionen im Sinn des Art. 14 I 1 GG (Eigentum) durch einen gezielten hoheitlichen Rechtsakt zum Wohl der Allgemeinheit, d.h. zur Erfüllung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Die Enteigung erfolgt durch Verwaltungsakt aufgrund...
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Recht
(
Grundrechte
)
Bundesgebiet
das in der Präambel (Einleitung) zum Grundgesetz bezeichnete Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus den Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Volksabstimmung
Bei der Volksabstimmung (Volksentscheid) stimmen die wahlberechtigten Bürger über einen ihnen zur verbindlichen Entscheidung vorgelegten Gegenstand, üblicherweise in der Form eines Gesetzes, aber auch in der Form einer Frage, die dann je nach Ergebnis der Abstimmung vom parlamentarischen...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Fachausschuss
Gruppe von sachverständigen Personen, die zur Prüfung spezifischer Fragen und/oder zur Ausarbeitung von Gutachten zusammentritt....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
)
Niederlassungsfreiheit
1. I.w.S.: Das allen Deutschen zustehende Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 GG), nämlich das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. 2. I.e.S.: Eine der im EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten zur Errichtung eines Einheitlichen Binnenmarktes...
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Recht
(
Grundrechte
)
Konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Art. 67 GG). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundestag
Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin bestehend aus 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeslisten gewählt werden (§ 1 BundeswahlG). Mögliche Überhangmandate sind nicht berücksichtigt. Die Abgeordneten werden für vier Jahre von den...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Territorialitätsprinzip
Staatsrecht Begrenzung der hoheitlichen Wirkungsmöglichkeit auf das Staatsgebiet. Sozialversicherungsrecht Grundsatz, wonach die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung nur für Personen gelten, die im Bundesgebiet beschäftigt oder selbstständig tätig...
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BWL
(
Internationales Steuerrecht
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
)
Kodifikation
Zusammenfassung von Rechtsvorschriften eines bestimmten Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetz (Codex), z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Sozialgesetzbuch (SGB) u.a. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rechtsstaat
in einem allg. Sinn ein Staat, in dem nicht Willkür herrscht, sondern das Recht zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. Als eines der elementaren Prinzipien des Grundgesetzes (Art. 20 I, 28 I GG) hat das Rechtsstaatsprinzip in zahlreichen Vorschriften und Grundsätzen eine...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verfassungsänderung
Änderung der geschriebenen Verfassung. Die Verfassungsänderung ist grundsätzlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. So ist eine Änderung des Grundgesetzes (GG) nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats möglich (Art. 79...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gewerbefreiheit
Freiheit für jedermann, einer wirtschaftlichen Betätigung an jedem Ort zu jeder Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachgehen zu können. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz der Gewerbefreiheit in Art. 2 I und 12 I GG verankert. Auch die Gewerbeordnung (GewO) geht vom...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Briefgeheimnis
1. Allgemein: Schutz der Vertraulichkeit individueller schriftlicher Kommunikation, verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 10 I GG. Beschränkungen sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig (z.B. Kontrolle der Briefpost von Gefangenen). 2. Geschäftsbriefe: Das Briefgeheimnis gilt nicht...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
BWL
(
Finanzmanagement
) ,
Recht
(
Post- und Fernmeldewesen
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Föderalismusreform I
Auf der Grundlage der Vorarbeiten der Gemeinsamen Kommission von Bund und Ländern zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in den Jahren 2003 und 2004 wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.2006 (BGBl I 2039) die umfassendste Reform des Grundgesetzes seit seinem...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Wissenschaftsfreiheit
Die Wissenschaftsfreiheit (oder akademische Freiheit) hat ihren Ursprung in der von Platon im Jahre 387 v.u.Z. gegründeten Schule in Athen (Platonische Akademie) und umfasst die Freiheit von Forschung und Lehre sowie des Lernens. Sie ist ein Grundrecht und in Deutschland, Österreich und der...
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Recht
(
Grundrechte
)
Petition
schriftliche Eingabe und Bitte oder Beschwerde eines Einzelnen oder einer Gruppe an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung (Art. 17 GG). Ihre Behandlung obliegt einem bes. bestellten Petitionsausschuss (für den Bund vgl. Art. 45c GG)....
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Recht
(
Grundrechte
)
öffentliches Recht
Rechtssätze, die im Gegensatz zum Privatrecht die Beziehungen des Einzelnen zum Staat und den Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Träger öffentlicher Gewalt zueinander regeln und aus denen Träger öffentlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet sein können, z.B. Straf-, Steuer-,...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gewaltenteilung
rechtsstaatlicher Grundsatz, demzufolge die Staatsgewalt durch voneinander getrennte Träger der Staatsgewalt ausgeübt wird. Unterschieden werden die horizontale Gewaltenteilung auf einer Ebene von Jurisdiktionen (Legislative oder Gesetzgebung, Exekutive oder Verwaltung und Judikative oder...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Bundeskanzler
Chef der Bundesregierung, gewählt vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der von ihm gebildeten Bundesregierung. Er leitet ihre Geschäfte nach der von ihr beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gesetzgebungsnotstand
kann für eine Gesetzesvorlage unter den Voraussetzungen des Art. 81 GG erklärt werden, wodurch ein Bundesgesetz ausnahmsweise trotz Ablehnung durch den Bundestag jedoch mit Zustimmung des Bundesrates zustande kommen kann. Der Gesetzgebungsnotstand gilt nur für einfache Bundesgesetze, nicht bei...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Rechtsprechung
staatliche Tätigkeit zur verbindlichen Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in einem rechtlich geregelten Verfahren (Prozess) in Anwendung des geltenden Rechts durch unbeteiligte Rechtspflegeorgane (Gerichte). Anders: Gesetzgebung, Verwaltung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Konnexitätsprinzip
verfassungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Regel, nach der die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Finanzierungshoheit) von demjenigen Aufgabenträger zu tragen sind, der über Art und Intensität der Aufgabenerfüllung entscheidet („wer bestellt, bezahlt”). Die...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Durchsuchung
Behördliches Suchen nach Personen, Sachen oder z.B. Beweismitteln wegen einer Straftat, v.a. in der Wohnung, in Geschäftsräumen oder anderen Räumen sowie Behältnissen (Haussuchung)....
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Zwangsvollstreckung
)
Vertrauensfrage
Der Bundeskanzler kann durch Antrag überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen (Art. 68 GG). Das...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gewalt
1. Allgemein: Anwendung physischer Kraft gegen Personen oder Sachen; oft Unrechtstatbestand; eindeutige Definition umstritten. 2. Im Sinn von Staats-Gewalt: Ausdruck (1) des allg. Staat-Untertanen-Verhältnisses; (2) von bes. Gewaltverhältnissen (Sonderstatusverhältnisse), in denen sich...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Familienrecht
)
Wirtschaftsverfassung
Der Begriff stammt aus der jüngeren historischen Schule und wurde dort meist gleichbedeutend mit verwandten Begriffen wie Wirtschaftsstil, Wirtschaftsstufe, Wirtschaftssystem oder Wirtschaftsordnung gebraucht. Aufgegriffen wurde er in den 30er Jahren von Vertretern der Freiburger Schule (Böhm,...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bekanntmachung
1. Form der Bekanntgabe amtlicher Nachrichten, weiterer Begriff gegenüber der Verkündung (nur für Gesetze und Rechtsverordnungen). 2. Handelsübliche Bekanntmachungen, z.B. der Übernahme der Geschäftsschulden bei Erwerb eines Handelsgewerbes, durch Anzeigen in Tageszeitungen, Rundschreiben. ...
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Staatsbürger
1. I.w.S.: Personen deutscher Staatsangehörigkeit. 2. I.e.S.: die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindenden, wahlberechtigten Personen....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
)
Bundesgesetzblatt (BGBl.)
amtliches Organ zur Verkündung der Bundesgesetze und anderer Rechtsvorschriften. 1. Das BGBl. erscheint seit dem 1.1.1951 in zwei gesonderten Teilen: „Bundesgesetzblatt Teil I” und „Bundesgesetzblatt Teil II”. In der „Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzblatt Teil III” wurden die...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundespräsident
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Aufgaben: (1) Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland; (2) Vertragsschluss mit ausländischen Staaten; (3) Beglaubigung und Empfang der Gesandten (Art. 59 GG); (4)...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Auftragsverwaltung
1. Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern die in Art. 85 GG geregelte Ausführung von Bundesgesetzen durch die Verwaltungsbehörden der Länder. Im Unterschied zur sog. landeseigenen Verwaltung im Sinn des Art. 83, 84 GG kann der Bund bei der Auftragsverwaltung einen größeren Einfluss auf den...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Rückwirkung
liegt vor, wenn an einen abgeschlossenen Tatbestand durch eine Rechtsnorm rückwirkend Rechtsfolgen geknüpft werden. Man unterscheidet: (1) Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift. Sie ist...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Organhaftung
Haftung der juristischen Person für das Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter. Die juristische Person muss für die von ihren gesetzlichen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtungen begangenen Handlungen, bes. die unerlaubten Handlungen, genauso einstehen, wie eine...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Senat
1. Bezeichnung für die Regierungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen; Senatoren: Mitglieder dieser Regierungen; Regierender Bürgermeister: Chef dieser Regierungen. 2. Bezeichnung für kollegiale Spruchgremien höherer Gerichte, z.B. die Senate des Bundesgerichtshofs. 3. In manchen...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Mischverwaltung
Verwaltungsorganisation, bei der an sich kompetenziell getrennte Verwaltungsebenen Aufgaben zusammen wahrnehmen. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) enthält des Grundgesetz (GG) ein Verbot der Mischverwaltung im Verhältnis von Bundes- und Landesverwaltung....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Meinungsfreiheit
nach Art. 5 I GG Grundrecht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allg. zugänglichen Quellen zu unterrichten. Beschränkung in den allg. Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen...
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Recht
(
Grundrechte
)
Inkompatibilität
1. Allgemein: Unvereinbarkeit, Unverträglichkeit. 2. Öffentliches Recht: Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung mehrerer öffentlicher Ämter durch eine Person. Beispiel: Berufsrichter darf nicht zugleich Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt wahrnehmen, § 4 DRiG. 3. Gesellschaftsrecht: Unvereinbarkeit von Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmandat (§ 105 AktG)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
)
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
höchstes Bundesgericht („Hüter der Verfassung”); Sitz in Karlsruhe.RechtsgrundlageArt. 92–94 GG, Gesetz über das BVerfG vom 11.8.1993 (BGBl. I 1473) m.spät.Änd.AufgabenZuständigkeit ist in Art. 93 GG und § 13 BVerfGG enumerativ festgelegt, v.a.: (1) Entscheidung in erster und letzter...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Wahlen
in der Bundesrepublik Deutschland Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. 1. Die Wahl zum Europäischen Parlament ist durch das Europawahlgesetz (EuWG) i.d.F. vom 8.3.1994 (BGBl. I 423, 555) m.spät.Änd. und die Europawahlordnung (EuWO) i.d.F. vom 2.5.1994 (BGBl. I 957) m.spät.Änd....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
VWL
(
Sozialpolitik
)
Regalien
Regale; wirtschaftlich nutzbare Hoheitsrechte im Ständestaat des Mittelalters; z.B. Münz-, Berg-, Fischerei-, Jagd-, Salzregal. Von ständischer Bewilligung unabhängige, zweitwichtigste Einnahmequelle des Fürsten (nach Domäneneinkünften). Missbräuche - bes. des Münzregals - führten zum kontinuierlichen Abbau der Regalien durch die Stände bzw. später durch die Parlamente....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Republik
1. I.e.S.: Gegenbegriff zur Monarchie, d.h. Staatsform, mit der jede Form der Erbmonarchie o.Ä. abgelehnt wird. 2. I.w.S. bezeichnet Republik das Gemeinwesen (lat. res publica), bei dem die Staatsgewalt auf die Gemeinschaft zurückzuführen ist. Für die Bundesrepublik Deutschland...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Legislaturperiode
Wahlperiode; Zeitabschnitt zwischen dem ersten Zusammentritt eines Parlaments (z.B. des Bundestages) bis zur Neuwahl. Die Legislaturperiode in der Bundesrepublik Deutschland beträgt i.d.R. vier Jahre (so im Bund, Art. 39 I Satz 1 GG), teilweise fünf Jahre (z.B. Landtag Rheinland-Pfalz)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Inländer
natürliche und juristische Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz im Inland haben. I.S.d. Zahlungsbilanzstatistik zählen zu den Inländer auch die inländischen Gebietskörperschaften sowie die inländische Notenbank, nicht hingegen die Angehörigen des diplomatischen...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
zuständig für Ausfuhrkontrolle, Durchführung der EG-Einfuhrregelungen, Wirtschaftsförderung und Fördermaßnahmen im Energiesektor....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Außerkrafttreten von Rechtssätzen
(Gesetzen, Verordnungen) erfolgt: (1) Durch Zeitablauf, wenn von Anfang an eine Befristung vorgesehen war; (2) durch förmliche Aufhebung durch einen späteren Rechtssatz; (3) durch Kollision mit einer späteren Rechtsnorm gleichen oder höheren Ranges. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Judikative
die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt (Art. 92 GG). Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verfassungsbeschwerde
bes. verfassungsrechtliche, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anzubringende Beschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG). Verfassungsbeschwerde kann jedermann (natürliche und juristische Personen) mit der Behauptung erheben, er sei durch die öffentliche Gewalt in einem...
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Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Rahmengesetzgebung
Die Rahmengesetzgebung wurde mit Inkrafttreten der Föderalismusreform I am 1.9.2006 (BGBl. I 2034) abgeschafft, Art. 75 GG wurde aufgehoben. Zuvor hatte der Bund das Recht, Rahmenvorschriften für bestimmte Bereiche (z.B. Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienste der Länder und Gemeinden...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Bundesrecht
1. Umfang: (1) Die von den Rechtsetzungsorganen des Bundes erlassenen Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen); (2) dasjenige ältere Recht, das nach Art. 123 ff. GG fortgilt, soweit es dem Grundgesetz (GG) nicht widerspricht. Bundesrecht ist nach Art. 124 GG geworden: Das sich auf...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Autonomie(-prinzip)
KörperschaftenRecht staatlicher oder anderer Körperschaften (Gemeinden, Hochschulen, Kirche) zur Setzung eigenen Rechts in gewissen Grenzen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Art. 28 II GG, den Hochschulen in Art. 5 III GG i.V. mit Art. 19 III GG und den...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Völkerrecht
die zwischen den souveränen Staaten kraft Gewohnheits- oder Vertragsrecht bestehenden Rechtssätze, durch die ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in Friedens- und Kriegszeiten geregelt werden. Nach Art. 25 GG sind die allg. Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
)
Hoheitsakt
Entscheidung des Staates oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Stellung als Hoheitsträger. Oberbegriff für Regierungsakte und Verwaltungsakte. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parteitag
Mitgliederversammlung einer politischen Partei. Oberstes Organ des jeweiligen Gebietsverbandes, beschließt Parteiprogramme, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung mit anderen Parteien. Der Parteitag wählt den Vorstand, dessen Tätigkeitsbericht er mind. alle zwei Jahre entgegennimmt und darüber Beschluss fasst (§ 9 ParteienG)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Stichtag
StatistikReferenzzeit.Rechtfür rechtsverbindliche Abmachungen (Verträge), Gesetze und Verordnungen der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens.Rechnungswesender durch HGB vorgeschriebene Bilanzzeitpunkt (Stichtagsprinzip) oder für Zwischen- und Sonderbilanzen der von der Sache her gebotene Termin....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
BWL
(
Statistik
)
Gesetzesvorlage
Gesetzantrag, der von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat beim Bundestag eingebracht wird (Art. 76 GG)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Fraktion
Zusammenschluss von Mitgliedern des Bundestages. Fraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die klagen und verklagt werden können. Sie wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Bundestages mit. Näheres ist in §§ 45 ff. des Abgeordnetengesetzes...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Initiativrecht
ArbeitsrechtRecht des Betriebsrats, eine Angelegenheit dem Arbeitgeber zur Entscheidung vorzulegen und im Falle der Nichteinigung in den Fällen der Mitbestimmung zur verbindlichen Entscheidung vor die Einigungsstelle zu bringen („Regelungsanspruch”), insbesondere in sozialen Angelegenheiten...
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Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Abgeordneter
Mitglied des Bundestags (MdB) oder eines Landtags (MdL). Die Abgeordneten des Bundestags werden nach Art. 38 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bund
1. in einer bundesstaatlichen Ordnung Bezeichnung für den Gesamtstaat („Bund und Länder“). 2. Werbung: Freiraum außerhalb des Satzspiegels in der Blattmitte oder in der Falz eines Druckwerks. Anzeigen „über Bund“ füllen diesen Freiraum aus und treffen in der Blattmitte aneinander....
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
BWL
(
Kommunikationspolitik
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Lobby
1. Amerik. für Vorraum, Empfangshalle von Hotels oder auch Wandelhallen des Parlaments. 2. Eine aus dem Amerikanischen übernommene Bezeichnung für die Einflussnahme von Interessenvertretungen auf die Entscheidungen von Parlament und Regierung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Staatsgewalt
die dem Staat zustehenden Hoheitsbefugnisse. Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verfassungsgericht
Gericht, dessen wesentliche Aufgabe die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Verfassungsrechts ist. Auf Bundesebene nimmt diese Aufgabe das Bundesverfassungsgericht wahr, in den Ländern ein Verfassungsgericht des Landes (Staats- oder Verfassungsgerichtshof)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Untersuchungsausschuss
parlamentarisches Gremium zur Aufklärung von Vorgängen, die für das Parlament von Bedeutung sind; Untersuchungsausschüsse sind befugt, die erforderlichen Beweise zu erheben. Bildung nach Art. 44 GG auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags oder nach entsprechenden Bestimmungen der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Wahlrecht
Verfassungsrecht1. Gesamtheit der Regeln, nach denen eine Wahl (Wahlen) zu vollziehen ist, so z.B. das seit 1918 in Deutschland geltende allg., gleiche, geheime, freie und unmittelbare Wahlrecht im Gegensatz zum früheren preußischen Dreiklassenwahlrecht. 2. Das subjektive Recht des Einzelnen,...
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Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesgesetz
ein nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes, vom Bundespräsidenten ausgefertigtes und im Bundesgesetzblatt verkündetes Gesetz (Art. 76–78, 82 GG). Anders: Landesgesetz. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Recht auf Arbeit
Grundsatz, wonach der Staat verpflichtet ist, das Recht des Arbeitnehmers zu schützen, seinen Lebensunterhalt durch frei übernommene Arbeit zu verdienen. Enthalten in Teil II Art. 1 Nr. 2 Europäische Sozialcharta. Im Grundgesetz nicht verankert. Ein Recht auf Arbeit im Sinn eines Anspruchs auf...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Landesgesetze
die von den Parlementen der Länder der Bundesrepublik Deutschland als Landesrecht erlassenen Gesetze. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Reptilienfonds
Dispositionsfonds, Verfügungsmittel des Bundeskanzlers, die der Präsident des Bundesrechnungshofes kontrolliert. Die Ausgaben müssen nicht offen gelegt werden; im Haushalt sind sie als geheim ausgewiesen. Der Begriff stammt aus der Zeit des Kaiserreichs; O. von Bismarck verfügte über einen...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Legalität
Gesetzmäßigkeit; Übereinstimmung des Handelns sowohl des Einzelnen als auch der Behörden mit dem geltenden Recht....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Steuergesetze
Rechtsnormen des Steuerrechts, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande kommen und nach ordnungsgemäßer Ausfertigung im Bundesgesetzblatt verkündet werden (Gesetze im formellen Sinn). Nach dem Stufenbau der Rechtsordnung stehen die Normen des Europarechts (Gemeinschaftsrecht) und...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parlamentsvorbehalt
Wenn eine Regelung wegen ihrer Bedeutung v.a. für die Grundrechte des Bürgers nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden kann, spricht man von Parlamentsvorbehalt (Vorbehalt des Gesetzes; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.9.1990 (BGBl. II 1318), dem mit Vertragsgesetz vom 11.10.1990 (BGBl. II 1317) zugestimmt wurde, abgeschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Frankreich, der damaligen Sowjetunion, Großbritannien und den...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
)
Pressefreiheit
1. bes. Ausprägung des in Art. 5 I GG verbürgten, für den modernen demokratischen Staat bes. kennzeichnenden Grundrechts der freien Meinungsäußerung, das v.a. jede Pressezensur verbietet. Schranken in den allg. Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Presse- und Medienrecht, Bildungsrecht
)
Legislative
die gesetzgebende, rechtsetzende Gewalt, z.B. Bundestag. Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verkündung
1. Förmliche Bekanntgabe von Gesetzen und Rechtsverordnungen in den dafür bes. bestimmten Amtsblättern (Publikationsorgane). Erst mit der Verkündung werden Rechtsvorschriften wirksam; mit ihrem Inkrafttreten werden sie verbindlich. Für das Bundesrecht geregelt in Art. 82 GG. 2. Die im...
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Recht
(
Allgemeines Strafrecht, Kriminologie
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
)
Diäten
Bezeichnung für die den Abgeordneten des Bundestages und der Länderparlamente gewährten Aufwandsentschädigungen. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gesetzgebung
staatliche Tätigkeit, die den Erlass von Gesetzen zum Gegenstand hat. Vgl. auch Gewaltenteilung, Gesetzesvorlage, Gesetzgebungskompetenz. Anders: Rechtsprechung, Verwaltung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Exekutive
die vollziehende Gewalt; sie umfasst die Regierung als staatsleitendes Organ und die Verwaltung. Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Versammlungsfreiheit
ein durch Art. 8 GG gewährleistetes Grundrecht, nach dem sich alle Deutschen ohne Anmeldung und ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen; das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden, z.B. durch...
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Recht
(
Grundrechte
)
Bundesaufsicht
Aufsicht des Bundes über die Ausführung der Bundesgesetze. 1. Führen die Bundesländer die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, wie dies regelmäßig der Fall ist (Art. 83, 84 I GG), so regeln sie die Einrichtung der Behörden und den Verwaltungsaufbau, sofern durch Gesetz nichts anderes...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Volksbegehren
aus der Mitte des Volkes kommender Antrag auf Durchführung eines Volksentscheids oder auf Befassung der Gesetzgebungsorgane mit einem bestimmten Gegenstand. Im Grundgesetz nur im Zusammenhang mit der Neugliederung des Bundesgebietes in Art. 29 IV GG geregelt. Weitergehende Regelungen in den Länderverfassungen (Volksabstimmung). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Immunität
1. Allgemein: Befreiung der völkerrechtlichen Vertreter eines Staates (z.B. Botschafter) von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. 2. Parlamentarische Immunität: Schutz der Abgeordneten des Bundestags oder anderer Parlamente vor Strafverfolgungsmaßnahmen und Verhaftungen bis zum Beschluss des Parlaments über die Aufhebung der Immunität (Art. 46 II–IV GG). Vgl. auch Indemnität. ...
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Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Vermittlungsausschuss
aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für gemeinsame Beratungen von Gesetzesvorlagen, über die zwischen Bundestag und Bundesrat kein Einvernehmen besteht, gebildeter Ausschuss. Der Vermittlungsausschuss ist auf Verlangen des Bundesrates bei Gesetzen, die der Zustimmung des...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Organstreitigkeiten
nach Art. 93 I Nr. 1 GG vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu entscheidende Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans, (z.B. Bundestag, Bundespräsident) oder anderer Beteiligter, die durch das GG oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans...
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Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Kommunalrecht
)
ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zum Erlass von Gesetzen, umfasst u.a. die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, das Währungs-, Geld- und Münzwesen, gewerblichen Rechtsschutz, Zölle, Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in bes. Fällen, etc. (Art. 73 I GG). Die...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Auslandsvertretungen
1. Diplomatische Vertretungen eines Landes (z.B. der Bundesrepublik Deutschland) im Ausland, wie Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate, Konsulate und Missionen. Vgl. auch Auswärtiger Dienst. 2. Kommerzielle Vertretungen von Firmen eines Landes im Ausland, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung gegen Entgelt (meist Provision) tätig sind. Vgl. auch Ausfuhragent, Einkaufsagent. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
BWL
(
Außenhandel
) ,
BWL
(
Außenhandelsmarketing
)
Sondergerichtsbarkeit
Gerichte, die eine beschränkte Gerichtsbarkeit für bes. Sachgebiete ausüben (Sondergerichte). Durch Art. 101 II GG zugelassen, wenn sie durch Gesetz errichtet worden sind. Beispiele: Arbeitsgerichte, ärztliche Berufsgerichte....
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Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Beitrittsgebiet
gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages das Gebiet der ehemaligen DDR: die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zur Rechtsangleichung im Beitrittsgebiet vgl. Einigungsvertrag. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesversammlung
besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und der gleichen Anzahl von durch die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Mitgliedern (Art. 54 GG). Einzige Aufgabe: Wahl des Bundespräsidenten. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Wahlpflicht
dem aktiven Wahlrecht entsprechende, mit einer Sanktion versehene Verpflichtung jedes Staatsbürgers zur Beteiligung an Wahlen. Im Unterschied zu den Regelungen in verschiedenen anderen Staaten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Wahlpfllicht. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Einigungsvertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31.8.1990 (BGBl. II 889). Mit dem Einigungsvertrag, dem der Bundestag mit Vertragsgesetz vom 23.9.1990 (BGBl. II 885) zugestimmt hat und der am 29.9.1990 in...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Vereinigungsfreiheit
das durch Art. 9 I GG verfassungsmäßig garantierte Grundrecht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundrechte
)
Quorum
gesetzlich oder satzungsgemäß bestimmte Zahl von Mitgliedern, die bei einer gültigen Beschlussfassung eines Gremiums mind. beteiligt oder anwesend sein muss....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Dotationen
geldliche Zuwendungen (Überweisungen) von übergeordneten an untergeordnete öffentliche Verbände und Kirchen, und zwar im Gegensatz zu Subventionen ohne bestimmte Zweckbindung und in meist für längere Zeit festgesetzter Höhe. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Landesrecht
im Gegensatz zum Bundesrecht die von den Rechtsetzungsorganen eines Bundeslandes erlassenen Rechtsvorschriften sowie das vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geltende Recht, das nicht als Bundesrecht fortgilt. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Treuhandanstalt
durch Beschluss des Ministerrats der DDR am 1.3.1990 errichtet. Ihre Tätigkeit endete zum 31.12.1994. Die Treuhandanstalt hatte die Aufgabe, das volkseigene Vermögen nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft zu reorganisieren und zu privatisieren. Nach Auflösung der Treuhandanstalt...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Berufsfreiheit
ein durch Art. 12 GG gewährleistetes Grundrecht, nach dem alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes geregelt werden. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden mit Ausnahme einer öffentlichen Dienstverpflichtung und bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung. ...
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Recht
(
Grundrechte
)
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18.5.1990 (BGBl. II 537), dem mit Vertragsgesetz vom 25.6.1990 (BGBl. II 518) zugestimmt worden ist und der am 30.6.1990 in Kraft trat...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
)
Ältestenrat
Gremium des Bundestags, bestehend aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 von den Bundestagsfraktionen zu benennenden Mitgliedern. Aufgaben: Unterstützung des Präsidenten bei der Führung der Geschäfte, v.a. zur Verständigung zwischen den Fraktionen über die Besetzung der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Hearing
Anhörung z.B. von Wirtschaftsverbänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Sachverständigen zu Gesetzentwürfen oder politischen Themen, die ihre Interessen berühren oder zu denen ihre bes. Kenntnisse und Erfahrungen gefragt sind....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Neugliederung des Bundesgebiets
Umgestaltung der Länder oder Änderung der Landesgrenzen innerhalb des Bundesgebiets. Neugliederung des Bundesgebiets vorgesehen in Art. 29 I GG, um Länder zu schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit ihre Aufgaben wirksam erfüllen können. Maßnahmen der Neugliederungen des...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Konfiskation
Entziehung des Eigentums zugunsten des Staates (Fiskus) ganz ohne oder ohne ausreichende Entschädigung. Verfassungsrechtlich nicht zulässig (Art. 14 III GG). Sonderfall: Einziehung von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde oder die durch eine strafbare Handlung erworben wurden. Anders: Enteignung....
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Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Minister
Leiter einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, der seinen Geschäftsbereich unter Beachtung der vom Bundeskanzler bzw. vom Chef der Landesregierung aufgestellten Richtlinien der Politik selbstständig leitet und dem Bundestag bzw. dem Landesparlament verantwortlich ist. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Indemnität
Nach Art. 46 I GG darf ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Bürgerschaft
Bezeichnung der Volksvertretung in den Hansestädten Hamburg und Bremen. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundeszwang
Maßnahme der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, z.B. durch Weisungen gegenüber den Ländern und ihren Behörden (Art. 37 GG). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundestagsausschüsse
als Organe des Parlaments nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des Bundestages bestellt. Aufgaben: Vorbereitung der Plenarsitzungen des Parlaments, v.a. durch Beratung von Gesetzesentwürfen zwischen der 1. und 2. Lesung. Bes. Aufgaben haben die Untersuchungsausschüsse und die...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Ermächtigung
im Verfassungsrecht die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (vgl. Art. 80 I GG)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Regierungsakt
Hoheitsakt der Regierung, der wegen seines überwiegend politischen Charakters im Gegensatz zu den Verwaltungsakten der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen ist (sog. nicht justiziabler Hoheitsakt). Beispiel: Festlegung der Richtlinien der Politik....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss von Bundesrat und Bundestag hat 48 Mitglieder. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Er stellt das Notparlament im Verteidigungsfall dar, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Dienstpflichtverletzung
dasselbe wie Amtspflichtverletzung (Amtshaftung)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
)
Anfragen
ein parlamentarisches Recht. Z.B. können die Mitglieder des Bundestags Anfragen an die Bundesregierung richten. Unterschieden werden Große Anfragen oder „Interpellationen”, Kleine Anfragen, mündliche Fragen und die Befragung. Einzelheiten über die unterschiedliche Behandlung regelt die Geschäftsordnung des Bundestags ( vgl. § 75, §§ 100 GO-BT)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Observanz
Herkommen; örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht, anzutreffen noch im Gemeinderecht....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rechnungshof
oberste und unabhängige Behörde, der die Ordnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Staatshaushalts nach dessen Vollzug und damit die Erfüllung der administrativen Kontrollfunktion obliegt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Bund der Bundesrechnungshof (Art. 114 II GG), für...
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Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Interpellation
parlamentarische Anfrage; Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Regierung; Mittel der parlamentarischen Kontrolle der Regierung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Zeitgesetz
Amtlicher und geschäftlicher VerkehrIm amtlichen und geschäftlichen Verkehr sind Datum und Uhrzeit nach der gesetzlichen Zeit zu verwenden (§ 1 II des Einheiten- und Zeitgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.2.1985 (BGBl. I S. 408) m.spät.Änd. Die gesetzliche Zeit ist die...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Bundesrechnungshof
1. Begriff: Nach dem Bundesrechnungshofgesetz (BRHG) vom 11.7.1985 (BGBl. I 1445) m.spät.Änd. ein der Bundesregierung gegenüber unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle. Der Bundesrechnungshof ist oberste Bundesbehörde zur Kontrolle des gesamten Finanzgebarens und...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Abk. BBR; Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Bau zuständigen Bundesministeriums mit Sitz in Bonn und Berlin. Hervorgegangen aus einer Zusammenlegung der Bundesbaudirektion (BBD) und der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR). a) Die Bauabteilungen betreuen...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Zölibatsklausel
auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Eheschließung des Arbeitnehmers endet. Zölibatsklausel ist i.d.R. unzulässig nach Art. 6 I GG. Ausnahmsweise kann eine Zölibatsklausel wirksam sein, und zwar im Rahmen der Kirchenautonomie bei Personen, die in bes. Maße mit dem Verkündungsauftrag der Kirche identifiziert werden....
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Bundespräsidialamt
oberste Bundesbehörde, geleitet vom Chef des Bundespräsidialamtes, der den Bundespräsidenten berät und ihn über Fragen der allg. Politik sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften unterrichtet. Er nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Auswärtiger Dienst
besteht aus dem Auswärtigen Dienst (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden. Der Auswärtige Dienst nimmt die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes wahr und erledigt die im Konsulargesetz...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Dienstverpflichtung
gemäß Art. 12a GG zulässige Einschränkung der Berufsfreiheit. Männer können ab dem 18. Lebensjahr zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Kriegsdienstverweigerer können zu einem Ersatzdienst (Zivildienst) verpflichtet...
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Recht
(
Grundrechte
)
Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde durch Gesetz vom 27.4.2004 (BGBl. I 630) als Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium des Innern (BMI) untersteht, errichtet. Es nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Stabilitätsrat
Der Stabilitätsrat ist ein im Rahmen der Föderalismusreform II durch Gesetz vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2248) auf Verfassungsebene ( Art. 109a GG ) geschaffenes gemeinsames Gremium von Bund und Ländern zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen ( vgl. Schuldenbremse). Art. 109a GG legt ferner fest,...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Abgeordnetenhaus
1. Bezeichnung der Volksvertretung in Berlin. 2. Im Zwei-Kammer-System: Unterhaus....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parlamentarisches Kontrollgremium
vom Bundestag aus seiner Mitte gewähltes Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes (Art. 45d GG) hinsichtlich des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes nach dem Gesetz über die parlamentarische...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Vorschaltgesetz
Bezeichnung für ein Gesetz, in dem ein Teil eines größeren Gesetzgebungsvorhabens vorweg geregelt wird, z.B. bei bes. Dringlichkeit....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Parlamentarischer Staatssekretär
Abgeordneter des Deutschen Bundestages, politischer Vertreter des Bundesministers im Amt, Bundestag, Kabinett auf Weisung des Ministers. Gesetzliche Regelung: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24.7.1974 (BGBl. I 1538) m.spät.Änd....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundeswahlleiter
gemäß Bundeswahlgesetz i.d.F. vom 23.7.1993 (BGBl. I 1288, 1594) m.spät.Änd. vom Bundesminister des Innern zu ernennen; Sitz in Wiesbaden. Aufgabe: Zusammen mit dem Bundeswahlausschuss Wahlorgan für die Bundestagswahl; obliegt Durchführung und Überwachung der Bundestagswahl....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
oberstes Bundesgericht
das aufgrund des früheren Art. 95 GG geplante Bundesgericht. Durch GG-Änderung vom 18.6.1968 (BGBl. I 657) ist an seine Stelle der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes getreten. Im Sprachgebrauch auch Bezeichnung für die in verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit bestehenden höchsten Bundesgerichte....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verzögerungsbeschwerde
Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, §§ 97a-e BVerfGG. Siehe überlange Gerichtsverfahren....
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Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Ausgabenlast
Pflicht, bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben die dabei entstehenden Ausgaben zu tragen. Grundsätzlich tragen Bund und Länder gesondert jeweils die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben (Art. 104a I GG). Handeln die Länder im Auftrage des Bundes (Auftragsverwaltung),...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Beratungshilfe
außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährte Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten; geregelt im Beratungshilfegesetz vom 18.6.1980 (BGBl. I 689) m.spät.Änd. Anders: Prozesskostenhilfe....
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Vertretungsordnung
Vertretungsanordnung; die Außenvertretung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft regelnde Vorschrift, v.a. die Vertretung vor den Gerichten. In den einzelnen Verwaltungszweigen entweder durch Verwaltungsanordnung oder durch Rechtsverordnung je nach Verfassungsrechtslage in Bund und Ländern....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Pleite
umgangssprachlicher Ausdruck für Bankrott bzw. Insolvenz....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Gewährverband
Sparkassen-Gewährverband; öffentlich-rechtliche Körperschaft (Gemeinde, Kreis etc.), die eine Sparkasse errichtet hat und deren Gewährträger sie war (z.B. Gemeinde für Gemeindesparkasse). Der Gewährverband haftete für sämtliche Verbindlichkeiten der Sparkasse (Gewährträgerhaftung,...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Wirtschaftsverwaltung, Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand
)
Benachteiligungsverbot
Gleichbehandlung. AGG im Arbeitsrecht....
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB)
Treuhandanstalt....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Bundesministerien
oberste Bundesbehörden. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Staatsgerichtshof
Verfassungsgericht. ...
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Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
BaFin
Abk. für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
BMGB
Abk. für Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH; Treuhandanstalt....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Bundesamt
Bundesoberbehörde. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesanstalt
Bundesoberbehörde. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesauftragsverwaltung
Auftragsverwaltung. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundessondervermögen
Sondervermögen des Bundes. ...
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(
Staatsorganisationsrecht
)
Bürger
Staatsbürger. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Bürgerrechte
Grundrechte. ...
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Recht
(
Grundrechte
)
BVerfG
Abk. für Bundesverfassungsgericht. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Föderalismuskommission II
Schuldenbremse....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Föderalismusreform II
Schuldenbremse....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
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