fiduziarische Sicherheiten
Nicht akzessorische Sicherheiten; Bezeichnung für Kreditsicherheiten, die in ihrer Entstehung und ihrem Fortbestand von der Existenz eines gesicherten Anspruchs unabhängig sind (abstrakte Kreditsicherheiten) und die dem Sicherungsnehmer (i.d.R. Finanzierungsinstitute) treuhänderisch übertragen...
mehr >
BWL (Kreditgeschäft)
, Recht (Schuldrecht, Besonderer Teil)
, Recht (Sachenrecht)