fiduziarische Sicherheiten
Nicht akzessorische Sicherheiten; Bezeichnung für Kreditsicherheiten, die in ihrer Entstehung und ihrem Fortbestand von der Existenz eines gesicherten Anspruchs unabhängig sind (abstrakte Kreditsicherheiten) und die dem Sicherungsnehmer (i.d.R. Finanzierungsinstitute) treuhänderisch übertragen...
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BWL (Kreditgeschäft),Recht (Schuldrecht, Besonderer Teil),Recht (Sachenrecht)