Zeichnung
IndustriebetriebslehreKonstruktionszeichnung.Handelsrecht1. Organvertreter: Organe (Vorstände oder Geschäftsführer) einer Gesellschaft zeichnen für diese ohne Zusatz (vgl. z.B. §§ 79 AktG, 35 III GmbHG). 2. Prokura: Zeichnung des Prokuristen erfolgt in der Weise, dass er die Firma sowie seine...
mehr >
BWL (Grundlagen der Industriebetriebslehre),Recht (Allgemeines)