Darlehensvertrag für eine Baufinanzierung
Wer Geld als Darlehen empfangen hat, ist verpflichtet, dem Darleiher das empfangene Geld in gleicher Menge zurückzuzahlen (§§ 488 ff. BGB). Die Vereinbarung wird in einem Vertrag festgehalten. Formvorschriften gibt es hierfür nicht. Der Darlehensvertrag für Bauspardarlehen enthält neben den...
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BWL (Baufinanzierung)