Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
1. Begriff: Zweig der deutschen Sozialversicherung, der im Alter, bei Erwerbsminderung und vorzeitigem Tod eine Rente an Versicherte (einschl. Hinterbliebener) gewährt. Zentrale Aufgaben sind die Ersetzung ausgefallener Arbeitseinkommen bzw. die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der...
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