Interessengemeinschaft
Begriff1. Allgemein: Zusammenschluss von mehreren Personen, Unternehmen oder Institutionen zur Interessenwahrnehmung auf vertraglicher Basis (Vertrag). 2. Im wirtschaftlichen Sinn: Unternehmenszusammenschluss rechtlich selbstständig bleibender Unternehmungen zur Wahrung und Förderung gemeinsamer...
mehr >