Gleichstellung
Begriff des Schwerbehindertenrechtes: behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) weniger als 50, aber wenigstens 30 beträgt. Diese sollen auf Antrag einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten...Recht (Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung)