EWR
Abk. für Europäischer Wirtschaftsraum. Freihandelszone zwischen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), jedoch ohne Teilnahme der Schweiz (damit nehmen nur Island, Liechtenstein und Norwegen teil). Das EWR-Abkommen sieht neben weit reichenden wechselseitigen Handelspräferenzen bei gewerblichen Produkten auch gewisse Anpassungen der EFTA-Staaten an das EU-Recht vor. ...
mehr >
VWL (Europa),Recht (Organisation der Europäischen Union, Allgemeines)